
Warum TaxWize
Auf den Franken geprüft: die Methode hinter der TaxWize-Berechnung
Wie TaxWize seine Steuerberechnung gegen die Rechner und Portale der Kantone prüft, Franken für Franken: das Verfahren, ein Rechenbeispiel, die dokumentierten Grenzen und wie Sie die Gegenprobe selbst machen.
Aktualisiert am 27.07.2026 · 9 Min. Lesezeit
«Auf den Franken geprüft» heisst bei TaxWize etwas sehr Bestimmtes: Für jeden voll abgedeckten Kanton rechne ich Referenzfälle durch und stelle das Ergebnis gegen den Rechner oder das Steuerprogramm desselben Kantons, Position für Position: Abzüge, steuerbares Einkommen und, je nach Kanton, auch die einzelnen Steuerbeträge. Was in welchem Kanton verankert ist, steht in der Tabelle weiter unten.
Stimmt eine Zahl nicht auf den Franken überein, gilt sie so lange als mein Fehler, bis das Gegenteil belegt ist. Die direkte Bundessteuer prüfe ich zusätzlich gegen den Rechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Stand dieser Prüfung: Steuerjahr 2025.
Der Fehler, den meine eigenen Tests nicht gefunden haben
Ein Fehler in der Berufskosten-Kette hat bei mir mehrere interne Kontrollen unbemerkt überstanden. Er lag in der Konstruktion der Kontrolle selbst: Die Sollwerte, gegen die ich prüfte, stammten aus meiner eigenen Berechnung. Aufgefallen ist er erst, als ich dieselben Fälle gegen die Rechner der Kantone gestellt habe. Seither gibt es dieses Verfahren, weil ich wissen wollte, was ich sonst noch nicht weiss.
Ein Testfall, dessen erwartetes Ergebnis aus der eigenen Software stammt, prüft nämlich nichts. Er hält fest, was die Software heute tut, und bleibt grün, auch wenn die Rechnung von Anfang an falsch war. Das Muster ist verbreiteter, als man denkt, und beim Schreiben fühlt es sich nach Sorgfalt an.
Bei einer Waage legt man deshalb ein geeichtes Gewicht auf, nicht zweimal dasselbe Paket (zweimal dieselbe Antwort zeigt bloss, dass die Waage konsistent misst, nicht, dass sie stimmt). Das geeichte Gewicht ist hier der Rechner des Kantons: Er liefert die Antwort, ich liefere nur die Ausgangslage.
So läuft eine Prüfung ab
Der Ablauf ist für jeden Kanton derselbe, und er ist bewusst unbequem:
- Ein Referenzfall wird festgelegt. Eine erfundene, aber realistische Person: Zivilstand, Gemeinde, Bruttolohn, Arbeitsweg, Kinder, Säule 3a, Prämien, Liegenschaft. Keine Kundendaten, nur konstruierte Fälle.
- Dieselben Angaben erfasse ich im kantonalen Rechner oder Steuerprogramm, also dort, wo der Kanton selbst rechnet.
- Die Antwort des Kantons halte ich wörtlich fest, Zeile für Zeile: Berufsauslagen, Pauschalen, Versicherungsabzug, Säule 3a, steuerbares Einkommen, einfache Staatssteuer, Kantons-, Gemeinde-, Kirchen-, Personal- und Bundessteuer. Diese Aufzeichnung ist versioniert und wird nicht mehr angefasst.
- Meine Berechnung läuft mit denselben Ausgangsdaten und wird Position für Position dagegen gestellt.
- Jede Abweichung bleibt ein offener Punkt, bis ich die Regel dahinter in der kantonalen Gesetzgebung oder Wegleitung gefunden habe.
Der wichtigste Satz dieser Methode ist eine Verbotsregel: Der festgehaltene Wert des Kantons darf nie an mein Ergebnis angepasst werden. Sobald ich den Referenzwert umschreibe, damit ein Test grün wird, habe ich das Messinstrument auf das Messergebnis geeicht, und das Verfahren kann ich mir gleich sparen.
Ein Rechner pro Kanton
Jeder Kanton rechnet anders, also prüft jeder Kanton sich selbst. Stand Steuerjahr 2025:
| Kanton | Referenz | Was daran verankert ist |
|---|---|---|
| Aargau | eTAX-Umgebung des Kantons | Abzugskette und steuerbares Einkommen |
| Bern | TaxMe-Online | Abzugskette und steuerbares Einkommen |
| Luzern | Steuerprogramm des Kantons | Abzugskette, steuerbares Einkommen, Kantons- und Gemeindesteuer |
| Solothurn | Steuerprogramm des Kantons | Abzugskette, steuerbares Einkommen, Kantons- und Gemeindesteuer |
| Schwyz | Steuerrechner des Kantons | Steuerbeträge inklusive Vermögenssteuer |
| Zug | Steuerrechner des Kantons | Steuerbeträge inklusive Vermögenssteuer |
| Zürich | ZHprivateTax und der offizielle Steuerrechner | Abzugskette, steuerbares Einkommen und alle Steuerbeträge |
| Bund | Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung | direkte Bundessteuer |
Nicht jeder kantonale Rechner nimmt dieselben Angaben entgegen, und genau daran entscheidet sich, wie stark eine Verankerung ist. Wo der Kanton ein vollständiges Steuerprogramm anbietet, kann ich die ganze Kette prüfen, von den Belegen über die Abzüge bis zur Steuerrechnung. Wo der Kanton nur einen Steuerrechner anbietet, der bereits das steuerbare Einkommen als Eingabe erwartet (aktuell Schwyz und Zug), verankert dieser Rechner die Steuerbeträge, während ich die Abzugskette dort separat gegen das kantonale Steuergesetz und die Wegleitung nachrechne. Das ist eine schwächere Verankerung, und ich schreibe sie als solche auf, statt sie unter einer Sammelaussage verschwinden zu lassen.
Der eine Franken, den Zürich anders rundet
Der einfachste Referenzfall im Kanton Zürich, Steuerjahr 2025: alleinstehend, Wohnsitz Stadt Zürich, Bruttolohn CHF 78'000, Arbeitsweg mit dem öffentlichen Verkehr für CHF 2'400, keine Kinder, keine Liegenschaft, konfessionslos.
Das Steuerprogramm des Kantons Zürich rechnet daraus ein steuerbares Einkommen von CHF 65'517. Meine Berechnung muss exakt diese Zahl liefern. Nicht CHF 65'520, nicht CHF 65'518.
Und genau CHF 65'518 habe ich eine Zeit lang ausgewiesen. Der eine Franken Unterschied lag an einer Rundung: Der Kanton Zürich rechnet die Pauschale für übrige Berufsauslagen mit 3 % des Nettolohns und rundet das Ergebnis auf den nächsten ganzen Franken auf. Diese Regel habe ich in keiner Wegleitung gefunden. Auf die Spur gekommen bin ich ihr, indem ich denselben Fall im kantonalen Programm mit franken-genau verschobenen Löhnen mehrfach gerechnet und die Antworten verglichen habe, bis nur noch eine Erklärung übrig blieb. Seither stimmt der Fall auf den Franken.
Ein Franken auf CHF 65'517 sind 0,002 %, steuerlich also nichts. Als Signal zählt er trotzdem: Wenn ein Franken auffällt, fällt ein falsch angewandter Abzug erst recht auf.
Kurz eingeordnet: Die Zahlen oben gelten für das Steuerjahr 2025 und für genau diesen konstruierten Fall. Tarife, Abzüge und Steuerfüsse werden jährlich neu festgesetzt, die aktuellen Werte stehen bei Ihrem Kanton.
Woher weiss ich, dass die Prüfung nicht einfach immer grün ist?
Eine Prüfung, die nie rot wird, ist Dekoration. Ich kontrolliere das mit Gegenproben: Ich verändere absichtlich eine einzige Kleinigkeit in der Berechnung und erwarte, dass die Prüfung sofort fehlschlägt. Ein Franken beim Arbeitsweg muss reichen. Die oben beschriebene Zürcher Aufrundung habe ich testweise wieder ausgeschaltet, worauf meine Berechnung wieder CHF 65'518 lieferte und der Vergleich mit dem kantonalen Wert von CHF 65'517 rot wurde. Ein grünes Resultat sagt erst dann etwas aus, wenn ich weiss, dass dieselbe Prüfung bei einem Franken Abweichung rot geworden wäre.
Wenn eine Regel keine kantonale Referenz hat
Dann rechne ich sie nicht auf eigene Faust. Das klingt nach einem schwachen Verkaufsargument und ist die zweite Hälfte derselben Haltung. Wer im Laufe des Jahres in die Schweiz zieht oder wegzieht, ist nur einen Teil des Jahres steuerpflichtig, und dann werden die jährlichen Abzugslimiten anteilig gekürzt. Diese Kürzung hängt an der Steuerperiode, nicht an der Dauer der Anstellung; die beiden sind nicht dasselbe. Für diesen Fall gibt es im kantonalen Programm keinen Modus, an dem ich meine Berechnung eichen könnte. Die anteilige Kürzung rechne ich deshalb nicht, solange ich sie nicht belegen kann. Im Kanton Zürich erkennt TaxWize die Situation und weist Sie darauf hin, dass die jährlichen Abzugslimiten weiterhin mit dem vollen Jahreswert angesetzt sind und dass eine Klärung dieser Werte mit dem Steueramt sinnvoll ist. In den übrigen abgedeckten Kantonen frage ich die Steuerperiode heute noch nicht ab; bei einem Zuzug oder Wegzug während des Jahres lohnt sich dort vor der Einreichung ein Blick auf die begrenzten Abzüge.
Eine Software, die in jeder Lage eine Zahl anzeigt, ist bequemer. Sie ist nur nicht ehrlicher.
Was «geprüft» nicht heisst
Damit die Aussage etwas wert ist, muss klar sein, wo sie aufhört. Sieben Punkte, und alle sieben gelten:
- Es ist keine Garantie für Ihre Steuererklärung. Geprüft ist die Berechnung an Referenzfällen, nicht Ihre persönliche Situation.
- Es sagt nichts über Angaben, die ich nicht habe. Ein Abzug, den Sie nicht erfassen und der aus keinem Dokument hervorgeht, erscheint in keiner Berechnung, so genau diese auch sein mag.
- Es ersetzt die Veranlagung nicht. Verbindlich ist ausschliesslich die Veranlagung Ihres Steueramts. Was TaxWize zeigt, ist eine Vorausberechnung.
- Es gilt pro Kanton und pro Steuerjahr. Die Aussage bezieht sich auf die sieben voll abgedeckten Kantone und auf das Steuerjahr, für das die Prüfung gemacht wurde. Für ein neues Steuerjahr werden die Parameter neu gesetzt und die Fälle erneut gerechnet.
- Es betrifft die Berechnung, nicht das Auslesen Ihrer Dokumente. Für das Auslesen setzt TaxWize KI ein, in der Schweiz gehostet, und jeder ausgelesene Wert wird Ihnen zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung gegen die Kantonsrechner beginnt danach, bei den bestätigten Zahlen.
- Es ist eine Aussage auf den Franken, nicht auf den Rappen. In einzelnen Fällen bleibt zwischen meiner und der kantonalen Berechnung eine kleine Differenz an einer einzelnen Position stehen, weil zwei Rundungswege auseinanderlaufen: meist wenige Rappen, in einem dokumentierten Fall ein Franken an einer Vermögenssteuer-Teilrechnung. Solche Fälle halte ich fest, statt sie wegzurunden.
- Einzelne Abgaben rechne ich bewusst nicht mit, und dann liegt mein Total unter der Rechnung Ihrer Gemeinde. Im Kanton Solothurn erheben viele Gemeinden zusätzlich zur kantonalen Personalsteuer eine eigene, rund CHF 10 bis 50 pro erwachsene Person; im Kanton Zug fällt für Ortsbürgerinnen und Ortsbürger eine Bürgergemeindesteuer an. Beides bildet TaxWize heute nicht ab. Der Unterschied liegt meist im zweistelligen Frankenbereich pro Haushalt (in Solothurner Gemeinden bis gegen CHF 100 bei zwei Erwachsenen), er geht immer in dieselbe Richtung, und er ist dokumentiert, nicht geschätzt.
Wie Sie die Gegenprobe selbst machen
Das ist der eigentliche Punkt einer Genauigkeitsaussage: Sie sollten sie nicht glauben müssen.
- Rechnen Sie Ihre Steuererklärung in TaxWize und notieren Sie das ausgewiesene steuerbare Einkommen.
- Öffnen Sie den offiziellen Steuerrechner Ihres Kantons und geben Sie dieselbe Zahl mit Ihrer Wohngemeinde, Ihrem Zivilstand und Ihrer Konfession ein.
- Vergleichen Sie den Steuerbetrag.
Zwei Abweichungen sind dabei erwartbar und kein Fehler: die Rundungsdifferenzen aus Punkt 6 und die nicht abgebildeten Abgaben aus Punkt 7, etwa wenn Ihre Solothurner Gemeinde eine eigene Personalsteuer erhebt. Wenn darüber hinaus etwas nicht zusammenpasst, schreiben Sie mir. Eine gemeldete Abweichung ist mir mehr wert als ein Kompliment, weil sie ein Testfall ist, den ich noch nicht hatte.
Wie stark allein Ihre Wohngemeinde die Rechnung verändert, sehen Sie übrigens im kostenlosen Steuervergleich für jede Gemeinde der voll abgedeckten Kantone. Und wie sich TaxWize gegenüber dem kantonalen Portal und den übrigen Anbietern einordnet, steht im Vergleich der Steuersoftware 2026.
Warum ich das aufschreibe
Eine Aussage über Genauigkeit ist nur so viel wert, wie sie nachprüfbar ist. Wenn ich «auf den Franken geprüft» schreibe, sollen Sie nachlesen können, was genau geprüft wurde, woran, und wo die Aussage aufhört. Der Aufwand dahinter ist real: Jeder neue Kanton bedeutet Referenzfälle, Sitzungen im kantonalen Programm und die Suche nach Rundungsregeln, die nirgends dokumentiert sind. Deshalb sind es sieben Kantone und nicht sechsundzwanzig.
Wenn Sie in einem davon wohnen, können Sie TaxWize für CHF 39 pro Steuererklärung und Steuerjahr unter taxwize.ch ausprobieren. Wohnen Sie in einem anderen Kanton, setzen Sie sich auf die Warteliste; ich melde mich, sobald Ihr Kanton dieselbe Prüfung bestanden hat.
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TaxWize liest Ihre Belege, weist auf möglicherweise relevante Abzüge hin und bereitet Ihre Steuererklärung fürs Einreichen vor. CHF 39 pro Steuererklärung und Steuerjahr.
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