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Paar von hinten auf einer Seepromenade, ein roter Drachen am Himmel über dem See

Perspektiven

Individualbesteuerung: was sich ändert, jetzt wo sie beschlossen ist

Am 8. März 2026 hat die Schweiz die Individualbesteuerung angenommen. Was das konkret bedeutet, für wen die Steuer eher sinkt oder steigt und ab wann es gilt.

Aktualisiert am 31.08.2026 · 4 Min. Lesezeit

Am 8. März 2026 hat die Schweiz die Individualbesteuerung angenommen, mit 54,23 % Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 %. Damit ist eine der grössten Änderungen im Schweizer Steuersystem seit Jahren beschlossen. In Kraft ist sie noch nicht, aber sie kommt.

Ich habe die Vorlage gelesen, weil ich wissen wollte, was sie für die Steuerlogik bedeutet, die ich baue. Mechanisch werden aus einer Veranlagung pro Haushalt zwei, und zwei getrennte Erklärungen heissen doppelte Formulararbeit, für die Paare und für jede Software, meine eingeschlossen. Was die Reform mit der Steuerrechnung selbst macht, hängt am Haushalt, und da gehen die Konstellationen weit auseinander.

Worum es geht

Heute werden verheiratete Paare in der Schweiz gemeinsam besteuert: Ihre Einkommen werden zusammengezählt und zusammen veranlagt. Unverheiratete Paare füllen dagegen je eine eigene Steuererklärung aus. Aus dieser Ungleichbehandlung entsteht in manchen Fällen die sogenannte «Heiratsstrafe», wenn ein Ehepaar durch die gemeinsame Veranlagung stärker besteuert wird als zwei Unverheiratete mit demselben Einkommen.

Die Individualbesteuerung hebt diesen Unterschied auf. Künftig versteuert jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen in einer separaten Steuererklärung, unabhängig vom Zivilstand.

Was sich für Ihren Haushalt ändern könnte

Wie sich die Reform auswirkt, hängt stark davon ab, wie das Einkommen im Haushalt verteilt ist. Die folgende Übersicht zeigt die Tendenz. Sie ersetzt keine Berechnung für Ihre konkrete Situation.

HaushaltHeuteAb IndividualbesteuerungTendenz
Verheiratet, zwei ähnliche Einkommengemeinsam veranlagt, gemeinsame Progressionje eine eigene Erklärung, Progression je Einkommeneher tiefere Steuer
Verheiratet, ein Haupteinkommengemeinsam veranlagt, Verheiratetentarifje eine eigene Erklärung, kein Ehepaartarif mehreher höhere Steuer, teils durch den höheren Kinderabzug abgefedert
Verheiratet mit Kinderngemeinsame VeranlagungKinderabzug Bund von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind, zwischen den Eltern aufgeteiltgemischt, je nach Einkommensverteilung
Unverheiratet, tiefes bis mittleres Einkommenbereits einzelneinzeln, neuer Tarifeher tiefere Steuer
Unverheiratet, hohes Einkommenbereits einzelneinzeln, neuer Tarifeher höhere Steuer

Der Grundgedanke dahinter: Wenn zwei Personen je ihr eigenes Einkommen versteuern, greift die Progression zweimal auf einem tieferen Niveau statt einmal auf dem zusammengezählten Betrag. Das entlastet Haushalte mit zwei ähnlichen Einkommen. Wo nur eine Person verdient, fällt der bisherige Ehepaartarif weg, was tendenziell zu einer höheren Belastung führt. Auf Bundesebene steigt der Kinderabzug gemäss Vorlage von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind und wird zwischen den Eltern aufgeteilt.

Zu prüfen: Die genannten Beträge sind Richtwerte auf Bundesebene gemäss der beschlossenen Vorlage. Die Kantone setzen die Individualbesteuerung in ihren eigenen Steuergesetzen um und legen ihre Tarife selbst fest. Der für Sie massgebende Wert kann daher abweichen und sollte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geprüft werden.

Ab wann es gilt

Der Bundesrat hat das Inkrafttreten am 19.08.2026 auf den 1. Januar 2032 festgelegt, den spätestmöglichen Termin, den das Gesetz zulässt. Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert: Verheiratete werden weiterhin gemeinsam veranlagt. In der Zwischenzeit passen Bund und Kantone ihre Steuergesetze, Formulare und Tarife an.

Für Sie heisst das: kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Ihre nächste Steuererklärung füllen Sie noch nach den heutigen Regeln aus. Welcher Kanton als Erster umstellt und wann, kann ich heute nicht sagen, und deshalb lohnt sich der Blick auf die kantonalen Regeln erst, wenn die Reform tatsächlich näher rückt.

Was das für TaxWize bedeutet

Bis die Reform gilt, rechnet TaxWize weiterhin nach dem heute geltenden Recht, damit Ihre Erklärung auf den Regeln Ihres Steuerjahres beruht. Eine Software, die zu früh auf neues Recht umstellt, produziert falsche Zahlen für genau das Jahr, das Sie gerade einreichen.

Sobald die Individualbesteuerung in einem Kanton in Kraft tritt, setze ich dessen Tarife und Abzüge neu und bereite die getrennte Erklärung jeder Person nach den dann geltenden Regeln vor. Neue Werte übernehme ich erst, wenn der Kanton sie publiziert hat.

Quellen

  • Eidgenössisches Finanzdepartement, Medienmitteilung «Individualbesteuerung tritt 2032 in Kraft» vom 19.08.2026 (Inkrafttreten 01.01.2032, spätestmöglicher vom Gesetz zugelassener Termin, Zeit für die politische und technische Umsetzung in den Kantonen): efd.admin.ch, abgerufen am 31.08.2026
  • Eidgenössisches Finanzdepartement, Dossier zur Abstimmung über die Individualbesteuerung (Ergebnis vom 08.03.2026: 54,23 % Ja bei 55,6 % Stimmbeteiligung; Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind): efd.admin.ch, abgerufen am 31.08.2026
  • Inkrafttreten der Individualbesteuerung per 01.01.2032, Bundesratsbeschluss vom 19.08.2026: srf.ch, abgerufen am 31.08.2026
  • Derselbe Beschluss, unabhängig berichtet: watson.ch, abgerufen am 31.08.2026

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Individualbesteuerung?
Am 1. Januar 2032. Der Bundesrat hat diesen Termin am 19.08.2026 festgelegt und damit den spätestmöglichen gewählt, den das Gesetz zulässt, damit die Kantone ihre Steuergesetze, Tarife und Abzüge anpassen können. Bis dahin gelten die heutigen Regeln, und Verheiratete werden weiterhin gemeinsam veranlagt.
Muss ich als verheiratete Person künftig eine eigene Steuererklärung ausfüllen?
Ja. Nach der Reform versteuert jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen in einer separaten Steuererklärung, unabhängig vom Zivilstand. Heute werden Ehepaare noch gemeinsam veranlagt.
Profitieren alle von der Individualbesteuerung?
Nein, die Wirkung hängt von der Situation ab. Ehepaare mit zwei ähnlichen Einkommen zahlen tendenziell weniger, Ehepaare mit nur einem Einkommen tendenziell mehr. Der Kinderabzug auf Bundesebene steigt gemäss Vorlage von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind. Die genauen Auswirkungen hängen von Einkommen, Kanton und Familiensituation ab.

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