
Perspektiven
Individualbesteuerung: was sich ändert, jetzt wo sie beschlossen ist
Am 8. März 2026 hat die Schweiz die Individualbesteuerung angenommen. Was das konkret bedeutet, für wen die Steuer eher sinkt oder steigt und ab wann es gilt.
Veröffentlicht am 07.07.2026 · 3 Min. Lesezeit
Am 8. März 2026 hat die Schweiz die Individualbesteuerung angenommen, mit 54,23 % Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 %. Damit ist eine der grössten Änderungen im Schweizer Steuersystem seit Jahren beschlossen. In Kraft ist sie noch nicht, aber sie kommt. Dieser Beitrag erklärt, was sich ändert, für wen und ab wann.
Worum es geht
Heute werden verheiratete Paare in der Schweiz gemeinsam besteuert: Ihre Einkommen werden zusammengezählt und zusammen veranlagt. Unverheiratete Paare füllen dagegen je eine eigene Steuererklärung aus. Aus dieser Ungleichbehandlung entsteht in manchen Fällen die sogenannte «Heiratsstrafe», wenn ein Ehepaar durch die gemeinsame Veranlagung stärker besteuert wird als zwei Unverheiratete mit demselben Einkommen.
Die Individualbesteuerung hebt diesen Unterschied auf. Künftig versteuert jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen in einer separaten Steuererklärung, unabhängig vom Zivilstand (Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement, admin.ch).
Was sich für Ihren Haushalt ändern könnte
Wie sich die Reform auswirkt, hängt stark davon ab, wie das Einkommen im Haushalt verteilt ist. Die folgende Übersicht zeigt die Tendenz. Sie ersetzt keine Berechnung für Ihre konkrete Situation.
| Haushalt | Heute | Ab Individualbesteuerung | Tendenz |
|---|---|---|---|
| Verheiratet, zwei ähnliche Einkommen | gemeinsam veranlagt, gemeinsame Progression | je eine eigene Erklärung, Progression je Einkommen | eher tiefere Steuer |
| Verheiratet, ein Haupteinkommen | gemeinsam veranlagt, Verheiratetentarif | je eine eigene Erklärung, kein Ehepaartarif mehr | eher höhere Steuer, teils durch den höheren Kinderabzug abgefedert |
| Verheiratet mit Kindern | gemeinsame Veranlagung | Kinderabzug Bund von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind, zwischen den Eltern aufgeteilt | gemischt, je nach Einkommensverteilung |
| Unverheiratet, tiefes bis mittleres Einkommen | bereits einzeln | einzeln, neuer Tarif | eher tiefere Steuer |
| Unverheiratet, hohes Einkommen | bereits einzeln | einzeln, neuer Tarif | eher höhere Steuer |
Der Grundgedanke dahinter: Wenn zwei Personen je ihr eigenes Einkommen versteuern, greift die Progression zweimal auf einem tieferen Niveau statt einmal auf dem zusammengezählten Betrag. Das entlastet Haushalte mit zwei ähnlichen Einkommen. Wo nur eine Person verdient, fällt der bisherige Ehepaartarif weg, was tendenziell zu einer höheren Belastung führt. Auf Bundesebene steigt der Kinderabzug gemäss Vorlage von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind und wird zwischen den Eltern aufgeteilt.
Zu prüfen: Die genannten Beträge sind Richtwerte auf Bundesebene gemäss der beschlossenen Vorlage. Die Kantone setzen die Individualbesteuerung in ihren eigenen Steuergesetzen um und legen ihre Tarife selbst fest. Der für Sie massgebende Wert kann daher abweichen und sollte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geprüft werden.
Ab wann es gilt
Das Gesetz tritt spätestens 2032 in Kraft. Der Bundesrat kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen. Bis dahin gelten die heutigen Regeln unverändert: Verheiratete werden weiterhin gemeinsam veranlagt. In der Zwischenzeit passen Bund und Kantone ihre Steuergesetze, Formulare und Tarife an.
Für Sie heisst das: Es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Ihre nächste Steuererklärung füllen Sie noch nach den heutigen Regeln aus. Wenn die Reform näher rückt, lohnt es sich, die dann geltenden kantonalen Regeln für Ihre Situation zu prüfen.
Wie TaxWize damit umgeht
TaxWize hält seine Steuerlogik aktuell. Sobald die Individualbesteuerung in Ihrem Kanton in Kraft tritt, bereitet TaxWize die getrennte Steuererklärung jeder Person nach den dann geltenden Regeln vor. Bis dahin rechnet TaxWize mit den heutigen Regeln, damit Ihre aktuelle Erklärung stimmt.
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