
Vermögen
Ihr Auto in der Steuererklärung: was es wert ist, und warum
Wie ein privates Auto in der Schweiz als Vermögen deklariert wird, wie sein Steuerwert jedes Jahr sinkt und was sich bei einem Occasionswagen, einer Leasing-Übernahme oder einem Oldtimer ändert.
Veröffentlicht am 02.06.2026 · 4 Min. Lesezeit
Für die meisten Menschen ist das Auto nach dem Wohneigentum der wertvollste Besitz. Entsprechend stellt sich die Frage, wie es in die Steuererklärung kommt. Die gute Nachricht: steuerlich ist ein privates Auto meist deutlich weniger wert, als man denkt, und es verändert die Rechnung selten stark. So funktioniert es in Zürich und im Aargau, und so ändert es sich bei einem Occasionswagen, einer Leasing-Übernahme oder einem Oldtimer.
Ihr Auto ist Vermögen, aber zum heutigen Wert
Ein privat gehaltenes Auto gehört zum steuerbaren Vermögen, zusammen mit Bankguthaben und Wertschriften. Massgebend ist nicht der einst bezahlte Preis, sondern der heutige Wert, und dieser sinkt Jahr für Jahr.
Stellen Sie es sich wie den Eintauschwert in der Garage vor: für ein dreijähriges Auto bietet Ihnen niemand mehr den Neupreis. Das Steueramt geht gleich vor. Es beginnt bei einem Ausgangspreis und schreibt den Wert jedes Jahr ab, sodass der für die Vermögenssteuer massgebende Betrag mit dem Alter des Autos kleiner wird.
Wie der Wert berechnet wird (Zürich und Aargau)
Die beiden Kantone kommen auf unterschiedlichen Wegen zu einem ähnlichen Ergebnis. Die folgenden Prozentsätze sind Richtwerte der aktuellen Methode. Die Sätze und Tabellen werden periodisch überprüft, deshalb lohnt es sich, die aktuellen Werte in Ihrer kantonalen Wegleitung zu bestätigen.
| Alter des Fahrzeugs | Zürich (% des Kaufpreises) | Aargau (% des Katalogpreises) |
|---|---|---|
| Neu | 100 % | 100 % |
| 1 Jahr | 60 % | 70 % |
| 2 Jahre | 36 % | 60 % |
| 3 Jahre | ~22 % | 50 % |
| 4 Jahre | ~13 % | 40 % |
| 5 Jahre | ~8 % | 30 % |
| 8+ Jahre | nahe 0 % | 0 % |
Zürich (Wegleitung §39) verwendet eine degressive Abschreibung: Jedes Jahr behält das Auto rund 60 % des Vorjahreswerts, verliert also etwa 40 % pro Jahr, ausgehend vom bezahlten Kaufpreis. Der Aargau (Wegleitung §28) nimmt einen festen Prozentsatz des Katalogpreises (Listenpreis) je nach Alter seit der Inverkehrsetzung.
Zu prüfen: Diese Prozentsätze sind die Methoden von ZH und AG und sind Richtwerte. Andere Kantone haben eigene Regeln, und die genauen Tabellen können sich ändern. Bestätigen Sie die aktuellen Werte bei Ihrem kantonalen Steueramt, bevor Sie sich darauf verlassen.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Sie kaufen in Zürich ein neues Auto für CHF 30'000, erstmals zugelassen 2023. Für das Steuerjahr 2025 ist das Auto zwei Jahre alt, sein Steuerwert beträgt also:
CHF 30'000 × 0,6² = CHF 10'800
Diese CHF 10'800 werden in diesem Jahr Ihrem steuerbaren Vermögen zugerechnet. Da die Vermögenssteuersätze in der Schweiz tief sind und von Kanton, Gemeinde und Ihrem Gesamtvermögen abhängen, beträgt die tatsächliche Steuer auf ein solches Auto meist wenige Franken bis einige Dutzend Franken, also keinen nennenswerten Betrag. Die Zahlen hier sind Richtwerte; das genaue Ergebnis bestimmen Ihr Kanton und das Steuerjahr.
Einen Occasionswagen kaufen
Ein Occasionswagen folgt derselben Logik. Sie deklarieren, was Sie tatsächlich bezahlt haben, nicht den ursprünglichen Neupreis, und der Wert sinkt von dort an weiter. Ein älterer Gebrauchtwagen geht also mit einem bescheidenen Betrag ins Vermögen ein und wird mit der Zeit kleiner. Das Steueramt will im Kern zwei Dinge wissen: den Preis und das Jahr der ersten Inverkehrsetzung.
Leasing, und die Übernahme am Ende
Während der Leasingdauer gehört das Auto auf dem Papier nicht Ihnen. Es gehört der Leasinggesellschaft, erscheint also gar nicht in Ihrem Vermögen, und die Leasingraten eines privat genutzten Autos sind kein Abzug.
Das ändert sich an dem Tag, an dem Sie den Restwert bezahlen und Eigentümer werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das Auto Ihr Vermögen und wird wie jedes andere gekaufte Auto deklariert: ausgehend vom bezahlten Übernahmepreis, der mit zunehmendem Alter jedes Jahr abgeschrieben wird.
Ein Auto auf Kredit
Haben Sie das Auto mit einem Kredit statt mit Leasing finanziert, sieht es wieder anders aus. Das Auto gehört Ihnen, wird also zum Steuerwert deklariert. Der ausstehende Kredit ist jedoch eine Schuld, und Schulden werden vom Vermögen abgezogen, die Kreditzinsen sind vom Einkommen abziehbar. Ein kreditfinanziertes Auto erhöht somit auf der einen Seite das Vermögen um den Steuerwert und senkt es auf der anderen Seite um den Kreditsaldo.
Oldtimer sind die Ausnahme
Die jährliche Abschreibung führt dazu, dass ein gewöhnliches 15-jähriges Auto steuerlich fast nichts mehr wert ist. Ein Oldtimer durchbricht dieses Muster: Statt gegen null zu sinken, kann sein Marktwert hoch sein und sogar steigen. Ein solches Fahrzeug ist seinen tatsächlichen Verkehrswert wert, und dieser Betrag gehört ins Vermögen, nicht der nahezu null Wert, den eine Abschreibungstabelle ergeben würde. Wenn Sie einen wertvollen Oldtimer besitzen, lohnt es sich, beim Steueramt zu klären, wie es das Fahrzeug bewertet haben möchte, und einen realistischen Marktwert zu belegen.
Wo TaxWize hilft
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