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Moderner Autoschlüssel mit rotem Akzentring auf dunkelblauem Stoff

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Ihr Auto in der Steuererklärung: was es wert ist, und warum

Wie ein privates Auto in der Schweiz als Vermögen deklariert wird, wie sein Steuerwert jedes Jahr sinkt und was sich bei einem Occasionswagen, einer Leasing-Übernahme oder einem Oldtimer ändert.

Aktualisiert am 27.07.2026 · 5 Min. Lesezeit

Ein privat gehaltenes Auto zählt in Zürich und im Aargau zum steuerbaren Vermögen. Deklariert wird nicht der Kaufpreis, sondern der Steuerwert des laufenden Jahres, und dieser Wert wird jedes Jahr abgeschrieben. Ein Auto, das neu CHF 30'000 gekostet hat und im Steuerjahr 2025 zwei Jahre alt ist, steht in Zürich noch mit CHF 10'800 im Vermögen, und die Steuer darauf bewegt sich zwischen wenigen Franken und einigen Dutzend Franken. Ein geleastes Auto erscheint gar nicht erst im Vermögen, weil es während der Leasingdauer der Leasinggesellschaft gehört. Ein Auto auf Kredit gehört Ihnen, der offene Kreditsaldo zählt dafür als Schuld. Und der eine Fall, in dem die Abschreibungstabelle nicht mehr passt, ist ein wertvoller Oldtimer.

Ihr Auto ist Vermögen, aber zum heutigen Wert

Im Vermögensverzeichnis steht das Auto neben den Bankguthaben und den Wertschriften, mit einem Betrag, der jedes Jahr neu bestimmt wird. Massgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Steuererklärung, und der liegt nach zwei, drei Jahren deutlich unter dem Betrag auf dem Kaufvertrag. Das Steueramt beginnt bei einem Ausgangspreis und schreibt ihn Jahr für Jahr ab, bis steuerlich fast nichts mehr übrig ist. In Zürich ist dieser Ausgangspreis der bezahlte Kaufpreis, im Aargau der Katalogpreis des Modells. Wer dasselbe Auto lange fährt, trägt also jedes Jahr eine kleinere Zahl ein, ohne dass am Fahrzeug selbst etwas passiert wäre.

Wie der Wert berechnet wird (Zürich und Aargau)

Die beiden Kantone kommen auf verschiedenen Wegen zu einem ähnlichen Ergebnis. Die Prozentsätze unten sind Richtwerte der aktuellen Methode, und die Sätze und Tabellen werden periodisch überprüft.

Alter des FahrzeugsZürich (% des Kaufpreises)Aargau (% des Katalogpreises)
Neu100 %100 %
1 Jahr60 %70 %
2 Jahre36 %60 %
3 Jahre~22 %50 %
4 Jahre~13 %40 %
5 Jahre~8 %30 %
8+ Jahrenahe 0 %0 %

Zürich (Wegleitung §39) rechnet degressiv: Jedes Jahr behält das Auto rund 60 % des Vorjahreswerts, verliert also etwa 40 % pro Jahr, ausgehend vom bezahlten Kaufpreis. Der Aargau (Wegleitung §28) nimmt stattdessen einen festen Prozentsatz des Katalogpreises (des Listenpreises für das Modell), abgestuft nach dem Alter seit der ersten Inverkehrsetzung.

In der Garage läuft es nach demselben Muster: Für ein dreijähriges Auto bietet Ihnen niemand mehr den Neupreis, und genau diese Bewegung bilden beide Kantone in ihren Tabellen ab.

Zu prüfen: Die Prozentsätze oben geben die Praxis von Zürich und Aargau wieder und bleiben Richtwerte. Andere Kantone rechnen nach eigenen Regeln, und die Tabellen werden von Zeit zu Zeit angepasst. Den Stand für Ihr Steuerjahr hält die kantonale Wegleitung fest, und bei einem Fahrzeug mit hohem Wert schafft eine kurze Anfrage beim kantonalen Steueramt Klarheit.

Was ein Auto für CHF 30'000 nach zwei Jahren wert ist

Ein Fall aus Zürich: Kaufpreis neu CHF 30'000, erste Inverkehrsetzung 2023, Steuererklärung für das Steuerjahr 2025. Das Auto ist damit zwei Jahre alt, die degressive Abschreibung wird zweimal angewendet.

CHF 30'000 × 0,6² = CHF 10'800

Diese CHF 10'800 zählen für dieses Jahr zum steuerbaren Vermögen. Wie viel Steuer daraus wird, bestimmen der Kanton und die Gemeinde, dazu kommt die Höhe Ihres übrigen Vermögens, weil die Vermögenssteuer auf das Total greift. Die Schweizer Vermögenssteuersätze sind tief, deshalb bleibt der Effekt eines Alltagsautos klein. Die Zahlen hier sind Richtwerte, das genaue Ergebnis bestimmen Ihr Kanton und Ihr Steuerjahr. Das ist selten der Posten, der eine Steuererklärung entscheidet.

Einen Occasionswagen kaufen

Beim Occasionswagen gilt dieselbe Logik mit einem anderen Startpunkt. Ausgangswert ist der Preis, den Sie tatsächlich bezahlt haben (der Neupreis von damals bleibt aussen vor), und von dort sinkt der Wert weiter. Ein älterer Gebrauchtwagen geht deshalb mit einem bescheidenen Betrag ins Vermögen ein und wird mit jedem Jahr kleiner. Für die Bewertung braucht das Steueramt den Preis und das Jahr der ersten Inverkehrsetzung.

Leasing, und die Übernahme am Ende

Während der Leasingdauer gehört das Auto auf dem Papier der Leasinggesellschaft. Es erscheint deshalb gar nicht im Vermögensverzeichnis, und die Leasingraten eines privat genutzten Autos sind kein Abzug.

Das ändert sich an dem Tag, an dem Sie den Restwert bezahlen und Eigentümer werden. Ab diesem Zeitpunkt wird das Auto behandelt wie jedes andere gekaufte Fahrzeug: Ausgangswert ist der bezahlte Übernahmepreis, der mit zunehmendem Alter jedes Jahr abgeschrieben wird.

Ein Auto auf Kredit

Mit einem Kredit statt einem Leasing sieht die Sache wieder anders aus. Das Auto gehört Ihnen, wird also zum Steuerwert deklariert. Der ausstehende Kredit ist eine Schuld, und Schulden werden vom Vermögen abgezogen. Die Kreditzinsen sind vom Einkommen abziehbar. Unter dem Strich erhöht ein kreditfinanziertes Auto das Vermögen um den Steuerwert und senkt es um den Kreditsaldo.

Wer die Steuererklärung mit TaxWize vorbereitet, trägt Kaufpreis und Jahr der ersten Inverkehrsetzung ein und erhält für die Kantone Zürich und Aargau den nach der jeweiligen Methode geschätzten Steuerwert zurück. Ein Leasingfahrzeug bleibt dabei automatisch aus dem Vermögen, und der Saldo eines Autokredits erscheint auf der Schuldenseite.

Oldtimer sind die Ausnahme

Die jährliche Abschreibung führt dazu, dass ein gewöhnliches 15-jähriges Auto steuerlich fast nichts mehr wert ist. Ein Oldtimer durchbricht dieses Muster, weil sein Marktwert hoch sein und mit den Jahren sogar steigen kann. Massgebend ist dann der tatsächliche Verkehrswert, und dieser Betrag gehört ins Vermögen, auch wenn eine Abschreibungstabelle nahe null ergeben würde. Wenn Sie ein solches Fahrzeug besitzen, lohnt sich eine kurze Rückfrage beim kantonalen Steueramt, wie es den Wagen bewertet haben möchte, und ein Beleg für einen realistischen Marktwert. Bei einem Fahrzeug in dieser Kategorie geht es um Beträge, die im Vermögen sichtbar werden. Das ist der eine Fall, in dem ein Auto die Vermögenssteuer spürbar bewegt.

Häufige Fragen

Muss ich mein Auto in der Steuererklärung angeben?
Ja, wenn es Ihnen gehört. In Kantonen wie Zürich und Aargau zählt ein privat gehaltenes Auto zum steuerbaren Vermögen und wird zum Steuerwert deklariert. Ein geleastes Auto nicht, weil es Ihnen nicht gehört. Andere Kantone können das anders handhaben, ein Blick in die kantonale Wegleitung klärt Ihren Fall.
Mein Auto ist mehrere Jahre alt. Ist es steuerlich noch etwas wert?
Meist nur wenig. Der Steuerwert wird jedes Jahr abgeschrieben, deshalb erhöht ein einige Jahre altes Alltagsauto das steuerbare Vermögen oft nur geringfügig. Die Ausnahme ist ein wertvoller Oldtimer, der auf dem Markt viel wert sein kann.
Ich lease mein Auto. Gebe ich es an?
Nein. Während der Leasingdauer gehört das Auto der Leasinggesellschaft und ist deshalb nicht Teil Ihres Vermögens, und die Leasingraten eines privat genutzten Autos sind kein Abzug. Sobald Sie den Restwert bezahlen und Eigentümer werden, zählt das Auto ab diesem Zeitpunkt zu Ihrem Vermögen.

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