Steuerwissen
Hände verschliessen eine Umzugskiste mit Klebeband, darauf ein roter Klebebandabroller, dahinter ein Fenster mit Stadtsilhouette zur blauen Stunde

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Umzug in einen anderen Kanton: Der Kanton am 31. Dezember besteuert das ganze Jahr (2026)

Bei einem Umzug in einen anderen Kanton zahlen Sie die Steuern für das ganze Jahr dort, wo Sie am 31. Dezember wohnen. Was mit bereits bezahlten Raten, Vorsorgebezügen und einer Liegenschaft im alten Kanton geschieht.

Aktualisiert am 20.10.2026 · 6 Min. Lesezeit

Ziehen Sie innerhalb der Schweiz in einen anderen Kanton, zahlen Sie die Steuern für das ganze Jahr dort, wo Sie am 31. Dezember wohnen. Eine Aufteilung nach Monaten gibt es nicht. Ein Umzug von Winterthur nach Baden im Oktober 2026 macht das ganze Steuerjahr 2026 zu einem Aargauer Jahr: der Lohn ab dem 1. Januar, das Vermögen am Jahresende, der Steuerfuss der neuen Gemeinde. Das gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern ebenso wie für die direkte Bundessteuer.

Der alte Kanton stellt für das Umzugsjahr keine Steuererklärung mehr zu, und was Sie ihm für dieses Jahr provisorisch bezahlt haben, kommt in der Regel zurück. Nach eigenen Regeln laufen nur zwei Dinge: ein Kapitalbezug aus der Vorsorge und eine Liegenschaft, die im alten Kanton bleibt.

Ein Foto am Silvesterabend

Für die Frage nach dem Wohnort kennt das Steuerjahr genau einen Augenblick. Die neun Monate am alten Ort, die Umzugskisten im Treppenhaus, die neue Adresse ab Oktober: Davon sieht die Steuer nichts. Sie schaut auf das Bild vom 31. Dezember und rechnet von dort aus das ganze Jahr, rückwärts bis zum 1. Januar.

Das Bundesrecht legt das für alle Kantone gleich fest. Nach dem Steuerharmonisierungsgesetz sind Sie bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz für die laufende Steuerperiode in dem Kanton steuerpflichtig, in dem Sie am Ende dieser Periode wohnen. Die direkte Bundessteuer erhebt ebenfalls der Kanton, in dem Sie am Ende der Steuerperiode Wohnsitz haben.

Der Kanton Bern sagt es in seinem Merkblatt zum Wohnsitzwechsel ohne Umweg: Deklariert wird das während des ganzen Jahres erzielte Einkommen und das am 31. Dezember vorhandene Vermögen.

Damit entscheidet ein Umzug um den Jahreswechsel über ein ganzes Steuerjahr. Ziehen Sie am 30.12.2026 um, zählt 2026 im neuen Kanton. Ziehen Sie am 04.01.2027 um, zählt 2026 noch vollständig im alten, und erst 2027 wechselt.

Was ein Umzug im Oktober 2026 wohin schiebt

Ein Ehepaar wohnt bis zum 30.09.2026 in Winterthur und ab dem 01.10.2026 in Baden. Beide arbeiten das ganze Jahr durch, zusammen verdienen sie 2026 netto CHF 118'000. Im Frühling hat das Paar die provisorische Rechnung von Winterthur für die Staats- und Gemeindesteuern 2026 bezahlt, CHF 9'400. Am 16.03.2026, noch in Winterthur, hat sich die Frau CHF 30'000 aus der Säule 3a auszahlen lassen.

PostenBetragWo es hingehört
Nettolohn 01.01.–31.12.2026CHF 118'000Aargau, Gemeinde Baden, ganzes Jahr
VermögenStand 31.12.2026Aargau
Direkte Bundessteuer 2026auf dem ganzen Einkommenerhoben vom Aargau
Säule-3a-Bezug vom 16.03.2026CHF 30'000Zürich, getrennt vom Lohn besteuert
Provisorische Zahlung an WinterthurCHF 9'400kommt in der Regel zurück

Die Steuererklärung 2026 stellt Baden zu, nicht Winterthur. Der Lohn der neun Zürcher Monate steht darin genau wie der Lohn der drei Aargauer Monate, als ein Jahreslohn. Gerechnet wird mit dem Aargauer Tarif und dem Steuerfuss von Baden, für alle zwölf Monate. Im Aargau ist die Wohnsitzgemeinde am Ende der Steuerperiode für Zustellung, Veranlagung und Bezug der Steuern des ganzen Jahres zuständig.

Einzig der Säule-3a-Bezug bleibt in Zürich, weil er im März fällig wurde, als das Paar noch dort wohnte.

Was geschieht mit dem Geld beim alten Kanton?

Hat der alte Kanton für das Umzugsjahr schon Geld erhalten, geht es in der Regel an Sie zurück. Die Weisung der Zürcher Finanzdirektion über den Steuerbezug sagt, bereits entrichtete Steuern dieser Periode seien in der Regel zurückzuerstatten. Sie nennt auch die Ausnahme: Die Rückzahlung kann gekürzt oder verweigert werden, wenn eine Einschätzung aus einem früheren Jahr noch nicht rechtskräftig ist oder noch Steuern offen sind.

Im Aargau und in Bern gilt dasselbe: Provisorisch bezahlte Steuern oder Raten werden zurückerstattet. Für Luzern, Solothurn, Zug und Schwyz ist die Regel für diesen Text nicht nachgelesen.

Der neue Kanton stellt seine eigene provisorische Rechnung, und zwar für das ganze Jahr. Eine Zürcher Gemeinde wie Dänikon fragt Zuzüger aus einem anderen Kanton dafür mit einem Formular nach Einkommen und Vermögen. Wie provisorische Rechnung und Schlussrechnung danach zusammenspielen, steht im Beitrag zur provisorischen Rechnung und Schlussrechnung.

Auch die Verrechnungssteuer folgt dem neuen Wohnort. Verlassen Sie Zürich, ist laut derselben Weisung der neue Kanton für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden zuständig, die im Umzugsjahr fällig wurden.

Vorsorgekapital und Liegenschaft: die zwei Ausnahmen

Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse oder der Säule 3a folgt nicht dem 31. Dezember. Besteuert wird er in dem Kanton, in dem Sie wohnen, wenn die Leistung fällig wird. Das Steuerharmonisierungsgesetz sagt das für die Kantons- und Gemeindesteuern, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer für den Bund. Ein Bezug vor dem Umzug geht an den alten Kanton, ein Bezug danach an den neuen. Steht ein Bezug ohnehin an, gehören Fälligkeitsdatum und Umzugsdatum deshalb auf denselben Kalender (ob das bei Ihnen einen Unterschied macht, hängt von den Tarifen der beiden Kantone ab).

Behalten Sie im alten Kanton eine Wohnung oder ein Haus, bleiben Sie dort für diese Liegenschaft steuerpflichtig, für die ganze Steuerperiode. Das Gesetz nennt das wirtschaftliche Zugehörigkeit, das Aargauer Merkblatt spricht vom Spezialsteuerdomizil. Einkommen und Vermögen werden dann zwischen den Kantonen aufgeteilt, das ist die Steuerausscheidung. Für den Aargau beschreibt das Merkblatt auch den Ablauf: Sie reichen die Steuererklärung am Wohnsitz ein und stellen dem Kanton der Liegenschaft selbst eine Kopie zu. Wie die Aufteilung rechnet, ist ein eigenes Thema und hier nicht ausgeführt.

Wechsel der Gemeinde im selben Kanton

Innerhalb eines Kantons gilt dieselbe Logik eine Ebene tiefer. Ziehen Sie im Aargau oder in Bern in eine andere Gemeinde, zahlen Sie die Gemeindesteuer für das ganze Jahr dort, wo Sie am 31. Dezember wohnen. In Zürich gehört die laufende Steuerperiode ebenfalls der Zuzugsgemeinde.

Im Kanton Bern kann sich das bei den Raten zeigen: Haben alte und neue Gemeinde eine unterschiedliche Steueranlage (der Berner Begriff für den Steuerfuss), können bei der Ratenberechnung Abweichungen entstehen. Die Schlussabrechnung korrigiert sie rückwirkend.

Zuzug aus dem Ausland ist ein anderer Fall

Ziehen Sie aus dem Ausland in die Schweiz oder von der Schweiz ins Ausland, sind Sie nur für einen Teil des Jahres steuerpflichtig (unterjährige Steuerpflicht). Dafür gelten eigene Regeln, und dieser Beitrag behandelt sie nicht.

Die Gemeinde vom 31. Dezember

Bei einem Kantonswechsel hängt die Steuererklärung damit an einer einzigen Angabe: der Gemeinde, in der Sie am 31. Dezember wohnen. Lag diese Gemeinde am 31.12.2025 in einem der Kantone Aargau, Zürich, Luzern, Solothurn, Bern, Zug oder Schwyz, bereitet TaxWize für einen einfachen Umzug zwischen zwei Kantonen die Steuererklärung 2025 vor, mit dieser Gemeinde und dem Einkommen des ganzen Jahres. Eine Liegenschaft, die im alten Kanton bleibt, und ein Kapitalbezug aus der Vorsorge, der vor dem Umzug ausbezahlt wurde, liegen ausserhalb dessen, was TaxWize vorbereitet. Wie weit zwei Gemeinden beim Steuerfuss auseinanderliegen, zeigt der Steuervergleich als erste Grössenordnung für das Steuerjahr 2025.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Umzug in einen anderen Kanton zwei Steuererklärungen ausfüllen?
Nein. Für das Umzugsjahr reichen Sie eine Steuererklärung ein, beim Kanton, in dem Sie am 31. Dezember wohnen, mit dem Einkommen des ganzen Jahres und dem Vermögen am 31. Dezember. Der alte Kanton stellt für dieses Jahr keine Steuererklärung mehr zu. Behalten Sie dort eine Liegenschaft, schicken Sie diesem Kanton nach dem Aargauer Merkblatt selbst eine Kopie Ihrer Steuererklärung.
Bekomme ich die provisorischen Steuern vom alten Kanton zurück?
In der Regel ja. In Zürich, im Aargau und in Bern wird bereits bezahlte Steuer des Umzugsjahres in der Regel zurückerstattet. Die Zürcher Weisung zum Steuerbezug nennt die Ausnahme: Die Rückzahlung kann gekürzt oder verweigert werden, wenn eine Einschätzung aus einem früheren Jahr noch nicht rechtskräftig ist oder noch Steuern offen sind. Für Luzern, Solothurn, Zug und Schwyz ist die Regel hier nicht nachgelesen.
Welcher Kanton besteuert einen Säule-3a-Bezug im Umzugsjahr?
Der Kanton, in dem Sie wohnen, wenn die Leistung fällig wird. Kapitalleistungen aus Vorsorge folgen nicht dem 31. Dezember, sondern dem Tag der Fälligkeit. Das gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern wie für die direkte Bundessteuer. Ein Bezug vor dem Umzug geht an den alten Kanton, ein Bezug danach an den neuen.
Gilt die Regel auch bei einem Zuzug aus dem Ausland?
Nein. Wer aus dem Ausland zuzieht oder ins Ausland wegzieht, ist nur für einen Teil des Jahres in der Schweiz steuerpflichtig (unterjährige Steuerpflicht). Dafür gelten eigene Regeln, etwa zur Umrechnung des Einkommens auf ein Jahr für den Steuersatz. Dieser Beitrag behandelt nur den Umzug zwischen zwei Schweizer Kantonen.

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