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Warum Abzüge jedes Jahr andere Zahlen zeigen: kalte Progression 2027

Luzern passt seine Frankenabzüge jährlich an, Zürich alle zwei Jahre, der Bund jährlich. Warum mehrere Beträge gleichzeitig stimmen und welches Jahr im Januar 2027 zählt.

Aktualisiert am 21.09.2026 · 7 Min. Lesezeit

Die Frankenbeträge im Steuerrecht sind an die Konsumentenpreise gekoppelt, und jede Behörde stellt ihre Uhr anders. Der Kanton Luzern setzt Tarife und Frankenabzüge jedes Jahr neu; massgebend ist der Landesindex der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der Kanton Zürich tut dasselbe nur auf den Beginn einer zweijährigen Steuerfussperiode, und zwar auf den Indexstand per Ende Mai des Vorjahres. Bei der direkten Bundessteuer passt das Eidgenössische Finanzdepartement jährlich an. Für denselben Abzug können deshalb mehrere Zahlen gleichzeitig richtig sein: eine kantonale und eine eidgenössische, und beide je nach Steuerjahr. Die Zahl, die Sie aus dem Vorjahr im Kopf haben, war also nicht falsch. Sie gehörte zu einem anderen Jahr.

Wer die Beträge verschiebt, und warum überhaupt

Ihr Lohn steigt um zwei Prozent, die Preise ebenfalls. Einkaufen können Sie gleich viel wie vorher, aber die Steuertabelle sieht ein höheres Einkommen und greift eine Stufe höher. Dieser Effekt heisst kalte Progression. Der Ausgleich dagegen besteht darin, die ganze Tabelle mitzuziehen: die Tarifstufen und jene Abzüge, die im Gesetz als fester Frankenbetrag stehen.

Beim Bund steht die Mechanik im Gesetz über die direkte Bundessteuer. Die Folgen der kalten Progression werden durch gleichmässige Anpassung der Tarifstufen und der in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge voll ausgeglichen, und die Beträge sind auf 100 Franken auf- oder abzurunden. Das Finanzdepartement passt sie jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise an, massgebend ist der Indexstand am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode.

Der Mechanismus läuft nur in eine Richtung. Bei negativem Teuerungsverlauf ist eine Anpassung ausgeschlossen, und der nächste Ausgleich nach einer negativen Teuerung rechnet wieder auf der Basis des letzten Ausgleichs. Sinkende Preise ziehen die Beträge also nie nach unten.

Bei der direkten Bundessteuer erklärt diese Rundung die Schrittgrösse: Ein Betrag bewegt sich dort in Hundertern oder gar nicht.

Nicht nur die Abzüge wandern. Der Kanton Luzern passt für das Steuerjahr 2027 die Einkommenssteuertarife und die im Steuergesetz in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge gemeinsam an. Das ist der eigentliche Punkt des Ausgleichs: Bewegt man nur die Abzüge, bleiben die Tarifstufen stehen und greifen weiter auf Einkommen zu, das nur auf dem Papier gewachsen ist.

Wer rechnet wann?

EbeneRhythmusMassgebender Indexstand
Kanton Luzernjährlich30. Juni vor Beginn der Steuerperiode
Kanton ZürichBeginn einer zweijährigen SteuerfussperiodeEnde Mai des Vorjahres
Direkte Bundessteuerjährlich30. Juni vor Beginn der Steuerperiode

Luzern und der Bund lesen denselben Index am selben Stichtag ab und kommen trotzdem auf andere Beträge, weil jede Ebene ihre eigenen Ausgangswerte mitbringt. Der Kanton Luzern nennt seinen Rhythmus selbst: Der Ausgleich erfolge jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise. Für das Steuerjahr 2027 steht dieser Index bei 171,2 Punkten gegenüber 170,4 Punkten im Vorjahr, also 0,8 Indexpunkte oder 0,47 Prozent mehr.

Zürich liest einen anderen Monat und nur jedes zweite Mal. Der letzte Zürcher Ausgleich gilt ab dem 1. Januar 2026; die Teuerung seit der vorherigen Anpassung betrug 1,3 Prozent, und der Kinderabzug stieg dabei von CHF 9'300 auf CHF 9'400. Der Ausgleich selbst wiederholt sich erst zum nächsten Zürcher Stichtag, auch wenn der Index inzwischen weiterläuft.

Das Rundschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur kalten Progression deckt das Steuerjahr 2026 ab. Für das Steuerjahr 2027 ist keines publiziert.

Was aus CHF 12'000 geworden ist

Der Kanton Luzern führt den Abzug für Aus- und Weiterbildung mit einem Ursprungswert von CHF 12'000 und einem Ursprungsindex per 31.12.2015 von 156,7 Punkten. Gegen den heutigen Indexstand gerechnet ergibt das:

  • Ursprungswert: CHF 12'000
  • Teuerung seit dem Ursprungsindex: 9,3 Prozent
  • Höchstbetrag Steuerjahr 2027: CHF 13'100

Für das Steuerjahr 2026 steht derselbe Abzug bei CHF 13'000. Die Differenz von 100 Franken ist die ganze Bewegung eines Jahres, und sie ist nicht die Antwort auf die Frage, wie viel Weiterbildung im eigenen Kanton überhaupt zulässig ist. Die Höchstbeträge der dort verglichenen Kantone und die Bedingungen dazu stehen in Weiterbildungskosten abziehen.

Welche Zahl sich wirklich um 0,47 Prozent bewegt hat

Die 0,47 Prozent aus der Luzerner Mitteilung beschreiben den Index. Gestiegen ist der Landesindex der Konsumentenpreise, von 170,4 auf 171,2 Punkte. Was daraus für einen einzelnen Abzug wird, steht erst in der Tabelle des Kantons.

Sechs Zeilen aus dem Luzerner Beschluss, sechs verschiedene Ergebnisse, und keine davon 0,47 Prozent:

AbzugUrsprungsindexSteuerjahr 2026Steuerjahr 2027Bewegung
Aus- und Weiterbildung, max.31.12.2015CHF 13'000CHF 13'1000,77 %
Kind in auswärtiger Ausbildung31.12.2010CHF 13'200CHF 13'3000,76 %
Fremdbetreuungskosten, max.31.12.2024CHF 18'200CHF 18'3000,55 %
Versicherungsabzug, übrige Steuerpflichtige31.12.2010CHF 2'600CHF 2'7003,85 %
Versicherungsabzug, Verheiratete31.12.2010CHF 5'200CHF 5'2000 %
Zweitverdienerabzug31.12.2010CHF 5'000CHF 5'0000 %

Zwei Grössen entscheiden über das Ergebnis: der Ursprungsindex, also der Zeitpunkt, ab dem gerechnet wird, und der Ursprungswert, also der Frankenbetrag, von dem aus gerechnet wird. Seit ihrem Ursprungsindex hat die Weiterbildungszeile 9,3 Prozent Teuerung aufgeladen, die Betreuungszeile 1,4 Prozent. Diese beiden Prozentzahlen sind kumuliert; sie sagen nichts darüber, was in diesem einen Jahr passiert ist.

Am weitesten auseinander liegen die beiden Versicherungszeilen, obwohl sie mit demselben Ursprungsindex und derselben Teuerung geführt werden. Ihre Ursprungswerte sind verschieden, CHF 2'500 und CHF 4'900, und die publizierten Beträge stehen in beiden Jahren auf vollen Hundertern. Die eine Zeile wechselt den Hunderter, die andere nicht.

Wer also eine Prozentzahl aus einer Medienmitteilung übernimmt und damit den eigenen Abzug hochrechnet, landet daneben. Die Prozentzahl gehört dem Index, der Frankenbetrag gehört der Tabelle.

Alle genannten Beträge gehören zum jeweils genannten Steuerjahr; für ein anderes Jahr steht der geltende Wert in der Publikation des Wohnkantons. Ob ein einzelner Abzug für Sie überhaupt infrage kommt, hängt an Ihren Verhältnissen und ist einen Blick in die Wegleitung des Wohnkantons wert.

Das Jahr, das im Januar 2027 auf dem Formular steht

Die Werte für das Steuerjahr 2027 sind nicht die Werte der Steuererklärung, die im Januar 2027 auf den Tisch kommt. Diese Erklärung betrifft das Steuerjahr 2026. Für die Bundesebene hat das Finanzdepartement es ausdrücklich festgehalten: Die Anpassung gelte ab dem Steuerjahr 2026 und werde erstmals für die Steuererklärung relevant, die 2027 für das Steuerjahr 2026 auszufüllen ist.

Die Luzerner Tabellen für 2026 und für 2027 sind beide im September vor dem jeweiligen Steuerjahr erschienen. Genau deshalb steht die Zahl für 2027 heute schon im Netz, gut ein Jahr bevor sie auf ein Formular gehört.

Praktisch heisst das: Wer die Erklärung zwischen Januar und März 2027 ausfüllt, rechnet mit den Werten des Steuerjahres 2026. Die frisch publizierten Zahlen für 2027 gehören auf das Formular des Folgejahres. Wer eine Frankenzahl aus einer Suche übernimmt, prüft deshalb zuerst zwei Dinge: das Steuerjahr und den Kanton.

Beides steht an der Quelle jeweils dabei. Kantonale Tarif- und Abzugstabellen tragen die Jahreszahl im Titel, und die Wegleitung zur Steuererklärung nennt die Beträge des Jahres, für das sie gilt. Eine Zusammenstellung auf einer Ratgeberseite trägt diese Angabe oft nicht, und genau dort entsteht die falsche Zahl. Ein einzelnes Jahr kostet dabei wenig. Zwischen zwei weit auseinanderliegenden Jahren wächst der Unterschied mit jedem Ausgleich weiter.

Was ein Abzug in der eigenen Gemeinde ungefähr ausmacht, zeigt der Steuervergleich. Er rechnet mit derselben Engine wie eine echte TaxWize-Steuererklärung, auf den Werten des Steuerjahres 2025.

Quellen

Häufige Fragen

Warum ist mein Abzug dieses Jahr anders als letztes Jahr?
Weil die Frankenbeträge im Steuergesetz an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt sind. Steigen die Preise, werden Tarifstufen und Abzüge nachgeführt, damit eine reine Teuerungserhöhung des Lohns nicht zu einer höheren Steuerstufe führt. Der Kanton Luzern führt seine Werte jährlich nach. Wie stark ein einzelner Betrag dabei steigt, steht in der Tabelle des Kantons und ist von Zeile zu Zeile verschieden.
Gilt eine Zahl, die ich online finde, auch für meinen Kanton?
Nicht unbedingt. Jeder Kanton setzt seine eigenen Frankenbeträge und passt sie nach seinem eigenen Rhythmus an. Der Kanton Luzern rechnet jedes Jahr neu, der Kanton Zürich auf den Beginn einer zweijährigen Steuerfussperiode. Daneben gelten bei der direkten Bundessteuer eigene Beträge, die in jedem Kanton dieselben sind.
Welche Zahlen gelten für die Steuererklärung, die ich im Januar 2027 ausfülle?
Die Zahlen des Steuerjahres 2026. Die Erklärung, die zwischen Januar und März 2027 ausgefüllt wird, betrifft das Einkommen des Jahres 2026. Die Werte für das Steuerjahr 2027, die der Kanton Luzern soeben publiziert hat, treffen Sie erst ein Jahr später auf dem Formular.
Passen alle Kantone jedes Jahr an?
Nein. Der Rhythmus ist kantonal geregelt. Der Kanton Luzern gleicht jährlich aus und stellt auf den Indexstand per 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode ab. Der Kanton Zürich gleicht auf den Beginn einer zweijährigen Steuerfussperiode aus und stellt auf den Indexstand per Ende Mai des Vorjahres ab.
Warum steigt ein Abzug um 100 Franken und ein anderer gar nicht?
Weil jede Zeile ihren eigenen Ursprungsindex und ihren eigenen Ursprungswert hat. Eine Zeile mit Startjahr 2010 trägt gut fünfzehn Jahre Teuerung, eine mit Startjahr 2024 fast keine, und die publizierten Beträge stehen auf vollen Hundertern. Im Luzerner Beschluss für das Steuerjahr 2027 bewegen sich sechs Abzüge um zwischen 0 und 3,85 Prozent.

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