
Steuerwissen
Weiterbildungskosten abziehen: die Maxima 2025 in sieben Kantonen
Eine Kursrechnung, zwei Höchstbeträge: Zürich lässt für das Steuerjahr 2025 CHF 12'400 zu, Aargau CHF 18'000, der Bund überall CHF 13'000. Was als berufsorientiert gilt, was der Arbeitgeber wegnimmt und in welchem Jahr die Rechnung zählt.
Aktualisiert am 17.08.2026 · 7 Min. Lesezeit
Selbst getragene Kosten einer berufsorientierten Aus- oder Weiterbildung sind für das Steuerjahr 2025 abziehbar, nur eben nicht überall bis zum gleichen Betrag: Im Kanton Zürich sind höchstens CHF 12'400 zulässig, im Kanton Aargau CHF 18'000, und bei der direkten Bundessteuer gelten in jedem Kanton CHF 13'000. Eine einzige Kursrechnung ergibt deshalb zwei verschiedene Abzüge auf derselben Steuererklärung. Vorher wird gekürzt, was Arbeitgeber, Bund oder Branchenverbände übernommen haben. Und ganz am Anfang steht eine Bedingung, die nichts mit Geld zu tun hat: Es braucht einen ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II oder das vollendete 20. Altersjahr, wobei die Kosten bis zu diesem ersten Abschluss nie zählen.
Zwei Höchstbeträge, eine Rechnung
Dieselbe Quittung an zwei Schaltern: Am einen gilt eine Limite, am anderen eine andere, und beide Male ist es Ihr Kurs. Genau so ist die Steuererklärung gebaut. Kanton und Bund rechnen auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, und die Aargauer Wegleitung sagt für die Abzüge, die sich unterscheiden, wörtlich: die kantonalen Abzüge werden aufgerechnet und «durch die bei der direkten Bundessteuer massgebenden Abzüge ersetzt». Die Aus- und Weiterbildungskosten nennt sie dabei ausdrücklich.
Wie weit die Kantone auseinanderliegen, zeigt der Vergleich der sieben Kantone, die TaxWize für das Steuerjahr 2025 vollständig abdeckt.
| Kanton | Höchstbetrag Kanton 2025 | Höchstbetrag Bund 2025 |
|---|---|---|
| Aargau | CHF 18'000 | CHF 13'000 |
| Luzern | CHF 13'000 | CHF 13'000 |
| Bern | CHF 12'500 | CHF 13'000 |
| Zürich | CHF 12'400 | CHF 13'000 |
| Solothurn | CHF 12'000 | CHF 13'000 |
| Zug | CHF 12'000 | CHF 13'000 |
| Schwyz | CHF 12'000 | CHF 13'000 |
Die Bundesspalte ist die stabile Grösse: Sie gilt unabhängig vom Wohnort, in Zug so gut wie in Aarau. Beweglich ist die kantonale Spalte, weil jeder Kanton seinen Betrag selbst setzt. Ein Umzug über die Kantonsgrenze verändert deshalb den Abzug für denselben Lehrgang, ohne dass am Kurs etwas anders wäre.
Aargau ist der Ausreisser nach oben und liegt als einziger dieser Kantone über dem Bund. Vorher lag der Betrag auch dort bei CHF 12'000; angehoben wurde er auf den 1. Januar 2025. Alle Beträge gehören zum Steuerjahr 2025 und werden periodisch angepasst; für ein anderes Jahr stehen die geltenden Werte in der Wegleitung des Wohnkantons.
Was als berufsorientiert gilt
Massgebend ist der Zweck, nicht der Titel des Kurses. Der Lehrgang muss einer aktuellen oder einer künftigen beruflichen Tätigkeit dienen; auch eine Umschulung zählt dazu. Der Kanton Aargau nennt als Beispiele Sprach- und andere Fachkurse und die Meisterprüfung. Ob das auf Ihren Kurs zutrifft, hängt an Ihrer Situation und ist der Punkt, den ein Steueramt bei Bedarf nachfragt.
Nicht abziehbar sind Bildungskosten aus privatem Interesse. Der Kanton Bern nennt als Beispiele Tanz-, Mal- und Sportkurse. Ebenfalls draussen bleibt der Weg bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II.
Dieser erste Abschluss ist die Eintrittskarte. Gemeint sind Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder Berufsattest, Fachmittelschule und gymnasiale Maturität. Wer keinen solchen Abschluss hat, kommt über die Altersregel: Ab dem vollendeten 20. Altersjahr zählt jede berufsorientierte Bildungsmassnahme, die nicht mehr zu diesem ersten Abschluss führt. Umschulungs- und Berufsaufstiegskosten sind eingeschlossen, im Kanton Aargau ausdrücklich unabhängig vom gegenwärtigen Beruf.
Was zu den Kosten zählt, ist weiter gefasst als das Kursgeld allein. Die Wegleitungen von Schwyz und Luzern zählen auf: Schul- und Kursgelder, Lehrmittel, Fahrkosten sowie Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft, soweit sie mit der Ausbildung zusammenhängen. Eine Aargauer Besonderheit gehört dazugelesen: Fachliteratur, Informatikhilfsmittel und das private Arbeitszimmer stecken bereits im Pauschalabzug der Berufsauslagen. Separat abziehbar sind Bücher und Hilfsmittel nur, wenn ein Kurs sie voraussetzt.
Wer zahlt, entscheidet mit. Vom Rechnungsbetrag gehen Beiträge des Arbeitgebers ab, ebenso Leistungen der Arbeitslosen- oder der Invalidenversicherung und ein Stipendium. Abziehbar bleibt der Rest. Eine Richtung geht dabei oft vergessen: Bundesbeiträge an vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen sind im Kanton Zürich als weitere Einkünfte zu deklarieren, soweit sie die in derselben Steuerperiode geltend gemachten effektiven Kosten übersteigen. Solothurn behandelt die Bundesbeiträge des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation für eidgenössische Prüfungen als steuerbares Einkommen und verlangt sie immer in der Deklaration.
Was Ninas Lehrgang wirklich abzieht
Nina wohnt im Kanton Zürich, ist alleinstehend und hat 2025 einen Nettolohn von CHF 89'856, dazu die üblichen weiteren Positionen (Säule 3a CHF 7'258, öV-Abonnement CHF 3'000). Ihr Lehrgang kostet CHF 17'000, der Arbeitgeber übernimmt CHF 2'000. Selbst getragen bleiben CHF 15'000.
- Staatssteuer Zürich: Abzug CHF 12'400, steuerbares Einkommen CHF 61'602
- Direkte Bundessteuer: Abzug CHF 13'000, steuerbares Einkommen CHF 62'102
CHF 2'600 der selbst getragenen Kosten wirken sich kantonal also nicht mehr aus. Was das ausmacht, zeigt der Gegentest: Hätte Nina nur CHF 12'000 selbst getragen, läge ihr kantonal steuerbares Einkommen bei CHF 62'002. Die letzten CHF 3'000 Eigenanteil senken es um CHF 400.
In Steuerfranken gerechnet, für die Stadt Zürich und ohne Kirchensteuer, liegen die beiden Varianten rund CHF 99 auseinander. Für CHF 3'000 zusätzlichen Eigenanteil ist das wenig, und schuld daran sind die beiden Deckel, nicht der Steuersatz.
Mit denselben Zahlen im Kanton Aargau wären die CHF 15'000 kantonal voll abziehbar, weil die Grenze dort bei CHF 18'000 liegt; die Bundesspalte bliebe bei CHF 13'000. Vergleichbar ist hier nur diese eine Position, denn die übrigen Abzüge der beiden Kantone unterscheiden sich ebenfalls.
Wann zählt die Rechnung?
Nicht der Kursbesuch entscheidet. Zürich hält es klar fest: Massgebend für den Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit ist «die Fälligkeit bzw. die Zahlung und nicht der Kursbesuch». Bern stellt auf das Rechnungsdatum ab und lässt Teilrechnungen, die kein eigenes Rechnungsdatum tragen, ausnahmsweise im Zeitpunkt der Fälligkeit zu.
Der Unterschied wird konkret, sobald ein Lehrgang über den Jahreswechsel läuft. Fallen beide Rechnungen ins gleiche Steuerjahr, teilen sie sich einen Höchstbetrag. Verteilen sie sich auf zwei Steuerjahre, steht in jedem Jahr der volle Betrag zur Verfügung. Und was über der Grenze liegt, ist weg: Keine der sieben gelesenen Wegleitungen sieht einen Übertrag des überschiessenden Teils in ein anderes Steuerjahr vor.
Für die Aargauer Praxis ist diese Frage in der Wegleitung nicht beantwortet; der Kanton verweist auf sein Merkblatt zu Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten, das für diesen Beitrag nicht gelesen wurde. Bei einem Lehrgang über zwei Kalenderjahre ist die Frage keine Formsache, weil zwei Steuerjahre auch zwei Höchstbeträge bedeuten. Ob sich für Sie daraus etwas ergibt, hängt von den Rechnungsdaten und vom Wohnkanton ab und ist vor der Anmeldung einen Blick in die Wegleitung wert.
Was Sie einreichen
Der Nachweis ist in Zürich wie in Aargau ähnlich geregelt und selten aufwendig. Zürich verlangt das vollständig ausgefüllte Formular "Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten"; es führt Person 1 und Person 2 in getrennten Spalten, mit den Zeilen Total der Kosten, Beitrag des Arbeitgebers und selbst getragene Kosten. Aargau verlangt eine Aufstellung mit den Belegen. Für die direkte Bundessteuer ist das Formular 10 vorgesehen. Der Höchstbetrag gilt pro Person, nicht pro Ehepaar; so halten es die Aargauer Wegleitung ausdrücklich, das Zürcher Formular und die Zuger Wegleitung fest.
Beim Ausfüllen ist genau das die Stelle, an der TaxWize ansetzt: die Kursrechnung wird ausgelesen, Total, Anbieter und Rechnungsdatum landen im richtigen Feld, und die kantonale wie die eidgenössische Spalte werden getrennt gerechnet, für das Steuerjahr 2025 in sieben Kantonen, zu CHF 39 pro Steuererklärung und Steuerjahr. Wie stark der Wohnort insgesamt ins Gewicht fällt, zeigt der Steuervergleich. Eingereicht wird weiterhin über das Portal Ihres Kantons.
Quellen
Alle Quellen wurden am 17.08.2026 gelesen.
- Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Kanton Zürich, Ziffern 16.2 und 5.4 sowie Formular 367 (CHF 12'400 Staatssteuer / CHF 13'000 Bundessteuer, Fälligkeit und Zahlung, Kürzung um Beiträge Dritter, Bundesbeiträge als weitere Einkünfte, Spalten Person 1 und Person 2): zh.ch
- Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Kanton Aargau, Ziffer 15.5, Neuerungen auf den 1. Januar 2025 und Anhang zur direkten Bundessteuer (CHF 18'000, vorher CHF 12'000, Betrag je Eheteil, Abgrenzung zum Pauschalabzug, Ersatz der kantonalen Abzüge beim Bund): ag.ch
- Wegleitung natürliche Personen 2025, Kanton Bern (CHF 12'500, Rechnungsdatum und Teilrechnungen, Beispiele nicht berufsorientierter Kurse): wegleitung.sv.fin.be.ch
- Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Kanton Luzern, Ziffern 248 bis 250 (CHF 13'000, Fahr- und Verpflegungskosten, Deckung durch Dritte): steuern.lu.ch
- Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Kanton Solothurn, Ziffer 590 (CHF 12'000 Kanton, CHF 13'000 Bund, Bundesbeiträge an eidgenössische Prüfungen als steuerbares Einkommen): so.ch
- Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Kanton Zug, Codes 245 und 246 (CHF 12'000 Kanton, CHF 13'000 Bund, pro Person und Jahr): zg.ch
- Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Kanton Schwyz, Ziffern 3.12 und 3.13 (CHF 12'000 Kanton, CHF 13'000 Bund, abziehbare Kostenarten): sz.ch
- Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen 2025, direkte Bundessteuer, Formular 2a, Ziffer 15 (CHF 13'000, Bedingungen, Formular 10): estv.admin.ch
Häufige Fragen
- Wie viel darf ich für das Steuerjahr 2025 für Weiterbildung abziehen?
- Das hängt vom Wohnkanton ab. Im Kanton Zürich sind für das Steuerjahr 2025 höchstens CHF 12'400 zulässig, im Kanton Aargau höchstens CHF 18'000, in Bern CHF 12'500, in Luzern CHF 13'000 und in Solothurn, Zug und Schwyz je CHF 12'000. Bei der direkten Bundessteuer gelten in allen Kantonen CHF 13'000. Abziehbar sind nur die selbst getragenen Kosten.
- Kann ich eine Weiterbildung abziehen, die mein Arbeitgeber bezahlt hat?
- Nein. Abziehbar ist nur, was Sie selbst tragen. Beiträge des Arbeitgebers oder weiterer Stellen wie Bund oder Branchenverbände werden vom Rechnungsbetrag abgezogen, bevor der Höchstbetrag greift. Das gilt für das Steuerjahr 2025 in allen sieben hier verglichenen Kantonen und ebenso bei der direkten Bundessteuer.
- Ist die Lehre oder das Gymnasium abziehbar?
- Nein. Die Kosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II sind nie abziehbar, also Berufslehre, Fachmittelschule oder Maturität. Abziehbar wird eine Bildungsmassnahme erst, wenn ein solcher erster Abschluss vorliegt oder wenn Sie das 20. Altersjahr vollendet haben und es nicht um diesen ersten Abschluss geht. Diese Bedingung gilt für das Steuerjahr 2025 in den sieben hier verglichenen Kantonen und bei der direkten Bundessteuer.
- In welchem Steuerjahr ziehe ich die Kursrechnung ab?
- Im Kanton Zürich zählt für das Steuerjahr 2025 die Fälligkeit beziehungsweise die Zahlung, nicht der Kursbesuch. Der Kanton Bern stellt auf das Rechnungsdatum ab und lässt Teilrechnungen ohne eigenes Datum ausnahmsweise im Zeitpunkt der Fälligkeit zu. In den übrigen fünf hier verglichenen Kantonen (Aargau, Luzern, Solothurn, Zug, Schwyz) ist die Regel in der Wegleitung 2025 nicht so ausdrücklich festgehalten; dort klärt eine Rückfrage beim Steueramt den Fall.
- Gilt der Höchstbetrag pro Person oder pro Ehepaar?
- Pro Person. Im Kanton Aargau steht der Betrag für das Steuerjahr 2025 jedem Eheteil einzeln zu, und das Zürcher Formular für Aus- und Weiterbildungskosten führt Person 1 und Person 2 in getrennten Spalten mit dem Vermerk «max. je CHF 12'400». Zwei Personen mit je eigenen Kursen kommen also nicht in einen gemeinsamen Topf.
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