
Steuerwissen
Wertschriftenverzeichnis: woher der Steuerwert Ihrer Aktien kommt (2025)
Der Steuerwert kotierter Wertschriften per 31. Dezember stammt aus der Kursliste der ESTV, nicht vom Depotauszug der Bank. Wie die Bewertung funktioniert, gerechnet für die Steuerperiode 2025.
Aktualisiert am 07.09.2026 · 8 Min. Lesezeit
Der Steuerwert einer kotierten Aktie per 31. Dezember steht nicht auf Ihrem Depotauszug. Er steht in der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung, und er ist in der Regel der Schlusskurs des letzten Börsentages im Dezember. Fehlt für den Dezember ein Kurs, gilt der letztverfügbare.
Diese Kurse gelten als Steuerwert am 31. Dezember. Die Rechtsgrundlage sind Artikel 14 und Artikel 17 Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes: Vermögen wird zum Verkehrswert bewertet, und massgebend ist der Stand am Ende der Steuerperiode. Das ist Bundesrecht, also gilt es in Aargau, Zürich, Luzern, Solothurn, Bern, Zug und Schwyz nach demselben Prinzip.
Der Depotauszug Ihrer Bank zeigt einen Marktwert, das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis will einen Steuerwert. Meistens liegen die beiden nahe beieinander. Wo sie auseinanderlaufen, gibt es dafür jedes Mal einen nachvollziehbaren Grund.
Ein Kurs, den alle gleich lesen
Ein Börsenkurs bewegt sich jede Sekunde. Für eine Steuererklärung ist das unbrauchbar: Zwei Personen mit identischen Depots dürfen nicht zwei verschiedene Vermögen deklarieren, nur weil sie zu verschiedenen Tageszeiten nachgeschaut haben.
Also fotografiert der Bund den Markt einmal, für alle gleichzeitig. Die ESTV nimmt die Schlusskurse des letzten Börsentages im Dezember, bezieht sie von SIX Financial Information und publiziert sie in der Kursliste. Ab diesem Moment ist der Wert kein beweglicher Marktpreis mehr, sondern eine Zahl, die steuerpflichtige Person und Steueramt beide am selben Ort nachschlagen.
Warum ausgerechnet der 31. Dezember? Weil die Steuerperiode das Kalenderjahr ist und das steuerbare Vermögen sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht bemisst. In der Regel ist das der 31. Dezember. Besteuert wird dabei das Reinvermögen, also die Vermögenswerte nach Abzug der Schulden. Ein Depot erhöht es um seinen Steuerwert per 31. Dezember, eine Hypothek senkt es um ihren Saldo am selben Stichtag.
Die Liste selbst ist nicht in Stein gemeisselt. Die ESTV pflegt sie nach, und im Lauf eines Jahres erscheinen Aktualisierungen, teils für mehrere Steuerjahre gleichzeitig. Wer eine Zahl aus dem Vorjahr wiederverwendet, schlägt sie besser noch einmal nach.
Was ins Verzeichnis gehört, und mit welchem Wert
Das Verzeichnis sammelt mehr als Aktien. Wertschriften und Guthaben im In- und Ausland gehören hinein, dazu Sparkonten, Salärkonten, Darlehen und Krypto-Assets, und zwar samt den Erträgen, die im Steuerjahr angefallen sind.
| Position | Wert per 31. Dezember |
|---|---|
| Kotierte Aktien, Obligationen, Fonds | Schlusskurs des letzten Börsentages im Dezember, aus der Kursliste |
| Konten, Darlehen, Krypto-Assets | Saldo per 31. Dezember |
| Nicht kotierte Titel | Verkehrswert, festgelegt von der Steuerbehörde des Sitzkantons der Gesellschaft |
| Pensionskasse, Freizügigkeit, Säule 3a | gehört nicht ins Verzeichnis |
Die dritte Zeile überrascht am meisten. Ein Anteil an einer nicht börsenkotierten Gesellschaft hat keinen Kurs, es gibt also nichts nachzuschlagen. Den Wert bestimmt die Steuerverwaltung des Kantons, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, nach einem gesamtschweizerisch abgestimmten Verfahren und auf Basis der Jahresrechnung, die die Gesellschaft selbst einreicht. Diese Zahl kommt zur steuerpflichtigen Person, nicht von ihr.
Die vierte Zeile spart Arbeit. Guthaben der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a sind bis zur Fälligkeit der Leistungen steuerfrei und werden im Verzeichnis nicht aufgeführt.
Die Erträge stehen im selben Formular, und dort zählt der Bruttobetrag. Auf schweizerischen Kapitalerträgen erhebt der Bund 35 % Verrechnungssteuer an der Quelle: Auf dem Konto landen nur 65 %, von der Bank gutgeschrieben als Nettoertrag. Aus einer Dividende von CHF 1'000 werden so CHF 650 auf dem Konto und CHF 1'000 im Verzeichnis. Die fehlenden CHF 350 sind bereits bezahlte Steuer, und über genau diese Deklaration werden sie zurückgefordert. Von dieser Steuer ausgenommen sind Zinsen auf Bankguthaben, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt CHF 200 nicht übersteigen; über dieser Grenze wird der ganze Zinsbetrag erfasst. Ins Verzeichnis gehören sie in beiden Fällen.
Die beiden Seiten des Formulars messen dabei Verschiedenes. Für das Vermögen zählt allein der Stand am 31. Dezember, für die Erträge alles, was im Steuerjahr angefallen ist. Eine Position, die im November verkauft wurde, erscheint deshalb mit ihrer Dividende, mit ihrem Wert aber nicht mehr.
Zwei Kurse für dasselbe Dollar-Konto
Bei Fremdwährungen gehen die Zahl der Bank und die Zahl der Steuererklärung am deutlichsten auseinander. Ausländische Vermögen und Erträge werden in Franken umgerechnet, und dafür stehen zwei verschiedene Kurse in derselben Kursliste: der Jahresendkurs für Vermögenswerte, der Jahresmittelkurs für Erträge.
Ein Konto mit USD 20'000 per 31.12.2025 und USD 600 Dividenden im Steuerjahr 2025:
| Kurs, Steuerperiode 2025 | in CHF | |
|---|---|---|
| Vermögen USD 20'000 | 0.792250 per 31.12.2025 | CHF 15'845.00 |
| Erträge USD 600 | 0.83065179 im Jahresmittel | CHF 498.39 |
Mit dem Jahresendkurs gerechnet ergäben die Erträge CHF 475.35, also CHF 23.04 weniger. Der Unterschied ist klein, aber er ist keine Rundung. Es sind zwei Kurse für zwei verschiedene Fragen: Der Jahresendkurs beschreibt einen Stichtag, der Jahresmittelkurs ein ganzes Jahr, in dem Geld zu wechselnden Kursen zugeflossen ist.
Kurse und Kurslisten gehören zur Steuerperiode 2025 und werden jedes Jahr neu publiziert. Für ein anderes Steuerjahr lohnt sich der Blick in die aktuelle Liste.
Warum weicht die Zahl Ihrer Bank ab?
Die häufigste Ursache ist der Stichtag. Die Kursliste nimmt den Schlusskurs des letzten Börsentages im Dezember und, wo dieser fehlt, den letztverfügbaren. Ein Auszug, der auf einen anderen Tag lautet, zeigt deshalb eine andere Zahl.
Die zweite Ursache ist die Währung. Für die Deklaration ist der Kurs der ESTV massgebend. Wo ein Auszug mit einem anderen Kurs rechnet, entsteht genau dort die Differenz.
Und dann sind da die nicht kotierten Positionen. Für sie existiert kein Kurs, den eine Bank nachschlagen könnte; den Verkehrswert legt die Steuerbehörde fest, und sie wartet dafür die Veranlagung der Gesellschaft ab.
Um alle drei herum gibt es eine Abkürzung: den Steuerauszug. Viele Schweizer Banken stellen ihn auf Wunsch aus, je nach Bank gegen Gebühr, und er fasst die steuerbaren Vermögenswerte und die Erträge des ganzen Jahres zusammen. Statt jede Position einzeln zu erfassen, genügt es dann, die Totale in eine Zeile des Verzeichnisses zu übertragen und den vollständigen Auszug beizulegen. In elektronischer Form heisst er eSteuerauszug; die Steuererklärungssoftware der Kantone kann ihn in der Regel direkt einlesen.
Was im Januar zu tun ist
Die Kursliste für ein Steuerjahr erscheint in der Regel im Januar danach, zusammen mit den Devisenkursen per 31. Dezember und den Jahresmittelkursen. Ab diesem Zeitpunkt lässt sich das Verzeichnis vollständig ausfüllen.
- Bei jeder Bank, bei der ein Depot oder Konto liegt, nach dem Steuerauszug fragen. Er ersetzt das Abtippen einzelner Positionen.
- Fremdwährungspositionen prüfen: Vermögen zum Jahresendkurs, Erträge zum Jahresmittelkurs.
- Die Bruttoerträge deklarieren, nicht die Nettogutschrift auf dem Konto.
- Für nicht kotierte Beteiligungen keinen eigenen Wert schätzen, sondern den Wert der zuständigen Steuerverwaltung übernehmen.
Ob eine bestimmte Position bei Ihnen ins Verzeichnis gehört und mit welchem Wert, hängt von Ihrer Situation ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
TaxWize liest die hochgeladenen Steuerdokumente aus und rechnet die Steuererklärung mit dem Tarif und den Steuerfüssen Ihrer Gemeinde durch; jeder Wert lässt sich dabei prüfen und korrigieren. Was ein anderes steuerbares Einkommen in Ihrer Gemeinde ausmacht, lässt sich im Steuervergleich durchrechnen. Warum Säule-3a-Guthaben zwar nicht ins Wertschriftenverzeichnis gehören, steuerlich aber trotzdem zählen, steht im Beitrag Säule 3a und Steuern sparen.
Quellen
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14), Stand 01.01.2025: Art. 13 Abs. 1 (der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen), Art. 14 Abs. 1 (Bewertung zum Verkehrswert), Art. 15 Abs. 1 (Steuerperiode ist das Kalenderjahr), Art. 17 Abs. 1 (das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht): fedlex.admin.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG, SR 642.21), Stand 01.01.2025: Art. 5 Abs. 1 lit. c (die Zinsen von Kundenguthaben sind von der Steuer ausgenommen, wenn der Zinsbetrag für ein Kalenderjahr 200 Franken nicht übersteigt), Art. 10 Abs. 1 (steuerpflichtig ist der Schuldner der steuerbaren Leistung), Art. 13 Abs. 1 lit. a (35 % auf Kapitalerträgen), Art. 14 Abs. 1 (die steuerbare Leistung ist bei der Gutschrift um den Steuerbetrag zu kürzen): fedlex.admin.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Eidgenössische Steuerverwaltung, «Kurslisten (ICTax)»: «Die in dieser Liste enthaltenen Kurse sind in der Regel die Schlusskurse des letzten Börsentages des Monats Dezember (Quelle: SIX Financial Information). Bei fehlenden Kursen wird auf die letztverfügbaren Kurse zurückgegriffen. Diese Kurse gelten als Steuerwert am 31. Dezember (Art. 14 und 17 Abs. 1 StHG).»: estv.admin.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Eidgenössische Steuerverwaltung, Fremdmitteilung «Kurslisten (ICTax)», Bern, 07.09.2026: Aktualisierung der Kurslisten sowie der Listen Gratisaktien 2024, 2025 und 2026: sepos.admin.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Eidgenössisches Finanzdepartement / ESTV, «Devisen – Banknoten 31.12.2025» (Spalte «Freie Devise»): EUR 0.930500, USD 0.792250, publiziert vom Kanton Aargau zur Steuererklärung 2025: ag.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Eidgenössisches Finanzdepartement / ESTV, «Jahresmittelkurs 2025» (Bern, Januar 2026): EUR 0.9370347, USD 0.83065179, publiziert vom Kanton Aargau zur Steuererklärung 2025: ag.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Kanton Zug, «Wertschriften, Konten und Devisen»: Steuerwert per Schlusskurs des letzten Börsentages im Dezember, Saldo per 31. Dezember für Konten, Darlehen und Krypto-Assets; Jahresendkurse für Vermögenswerte und Jahresmittelkurse für Erträge; Steuerauszug der Bank; Vorsorgeguthaben gehören nicht ins Verzeichnis; nicht kotierte Titel nach Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz durch die Steuerbehörden des Sitzkantons: zg.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Kanton Zürich, «Verrechnungssteuer & ausländische Quellensteuer»: Deklaration des Werts per 31. Dezember im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis; Devisenkurs per 31. Dezember für Vermögenswerte, Jahresmittelkurs für Erträge; Verrechnungssteuer von 35 %, Rückerstattung mittels Deklaration der Bruttoerträge, Voraussetzungen Wohnsitz und Nutzungsberechtigung, Verwirkung nach drei Jahren; eSteuerauszug: zh.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Kanton Bern, TaxInfo, «Bewertung von Wertpapieren für die Vermögenssteuer» (Fassung 23.11.2021): Schlusskurs des letzten Börsenhandelstages im Dezember als Verkehrswert, publiziert in den Kurslisten der ESTV; Bewertung nicht kotierter Titel durch die kantonale Steuerverwaltung nach Kreisschreiben Nr. 28, auf Basis der Jahresrechnung: taxinfo.sv.fin.be.ch, abgerufen am 07.09.2026
- Kanton Aargau, Wegleitung 30.1.1 «Wertschriften» (publiziert 27.02.2026): bei nicht kotierten Aktien kann der letztbekannte Steuerwert eingesetzt werden, die Steuerbehörde legt der Veranlagung den aktuellen Steuerwert zugrunde und wartet dafür die definitive Veranlagung der juristischen Person ab; Verweis auf die Kursliste der ESTV: ag.ch, abgerufen am 07.09.2026
Häufige Fragen
- Woher kommt der Steuerwert meiner Aktien?
- Aus der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Massgebend ist in der Regel der Schlusskurs des letzten Börsentages im Dezember, bezogen von SIX Financial Information. Fehlt für den Dezember ein Kurs, gilt der letztverfügbare. Diese Kurse gelten als Steuerwert am 31. Dezember.
- Warum weicht der Depotauszug meiner Bank ab?
- Weil er einen Marktwert zeigt und keinen Steuerwert. Er kann auf einen anderen Stichtag lauten, Fremdwährungen mit einem anderen Kurs umrechnen, und für nicht kotierte Titel gibt es gar keinen Kurs zum Nachschlagen. Der Steuerauszug einer Schweizer Bank ist dagegen für die Deklaration gebaut.
- Welcher Kurs gilt für ein Konto in US-Dollar?
- Für Vermögenswerte der Jahresendkurs, für Erträge der Jahresmittelkurs. Beide stehen in der Kursliste der ESTV. Für die Steuerperiode 2025 sind das beim US-Dollar CHF 0.792250 per 31.12.2025 und CHF 0.83065179 im Jahresmittel. Dasselbe Konto trägt also zwei verschiedene Kurse.
- Was gehört nicht ins Wertschriftenverzeichnis?
- Guthaben der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a. Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben sowie Säule-3a-Konten sind bis zur Fälligkeit der Leistungen steuerfrei und werden im Verzeichnis nicht aufgeführt. Sparkonten, Salärkonten, Darlehen und Krypto-Assets dagegen schon, mit dem Saldo per 31. Dezember.
- Wie kommt die Verrechnungssteuer zurück?
- Über die Deklaration. Die Verrechnungssteuer von 35 % auf schweizerischen Kapitalerträgen wird an der Quelle erhoben, sodass auf dem Konto nur der Nettoertrag gutgeschrieben wird. Zurückgefordert wird der Betrag, indem die Bruttoerträge im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert werden. Vorausgesetzt sind unter anderem Wohnsitz in der Schweiz bei Fälligkeit und die Nutzungsberechtigung. Die Rückerstattung ist verwirkt, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Fälligkeitsjahres gestellt wird.
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