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Einkauf in die Säule 3a: 2026 zum ersten Mal möglich

Seit 2025 gibt es den Einkauf in die Säule 3a, nutzbar ist er ab 2026. Wer 2025 eine Beitragslücke hatte, kann sie jetzt schliessen: Bedingungen, Höchstbetrag, Ablauf.

Aktualisiert am 31.08.2026 · 7 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2025 kennt die Säule 3a einen Einkauf. Brauchbar ist er zum ersten Mal 2026, denn geschlossen werden dürfen nur Beitragslücken, die nach diesem Datum entstanden sind. Die früheste Lücke ist damit die aus dem Jahr 2025. Der Einkauf ist 2026 auf CHF 7'258 begrenzt, kommt zum ordentlichen Jahresbeitrag hinzu und wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Das Geld muss dafür im Jahr 2026 bei Ihrer 3a-Einrichtung eingehen. Der Abzug erscheint dann auf der Steuererklärung für die Steuerperiode 2026, die ab Januar 2027 ausgefüllt wird. Und bevor Sie zahlen, braucht es ein schriftliches Gesuch bei Ihrer eigenen Vorsorgeeinrichtung.

Warum der Einkauf erst 2026 etwas bringt

Die Zehnjahresfrist arbeitet wie eine Stempelkarte, die am 1. Januar 2025 ausgegeben wurde. Felder für die Jahre davor gibt es auf ihr nicht, auch wenn damals wenig oder nichts einbezahlt wurde.

Die Übergangsbestimmung zur Verordnungsänderung sagt es in einem Satz: Beitragslücken, die vor dem Inkrafttreten entstanden sind, können nicht mit einem Einkauf ausgeglichen werden. Wer zuletzt 2020 etwas in die Säule 3a einbezahlt hat, kann 2026 also die Lücke aus 2025 schliessen. Die Ausstände von 2021 bis 2024 bleiben offen und werden es bleiben.

Die Frist rollt danach mit: Massgebend sind die zehn Kalenderjahre vor dem Einkaufsjahr, unabhängig davon, ob in diesen Jahren überhaupt ein Beitragsrecht bestand.

Wer darf überhaupt einkaufen?

Betroffen ist, wer 2025 weniger als den Höchstbetrag einbezahlt hat und trotzdem ein AHV-pflichtiges Einkommen hatte: nach einem Stellenwechsel etwa, oder schlicht, weil im Dezember das Geld anderswo gebraucht wurde.

Vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein, und jede einzelne schliesst Leute aus, die vom Gegenteil ausgehen.

  • AHV-pflichtiges Einkommen im Einkaufsjahr. Einkaufsberechtigt ist, wer in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt und deshalb im Einkaufsjahr überhaupt in die Säule 3a einzahlen darf.
  • AHV-pflichtiges Einkommen auch im Lückenjahr. In einem Jahr ohne Beitragsrecht kann gar keine Lücke entstanden sein. Ein Studienjahr oder eine längere Pause ohne Erwerbseinkommen bringt daher kein Einkaufspotenzial.
  • Der ordentliche Beitrag zuerst. Im Einkaufsjahr muss der für Sie zulässige Jahresbeitrag vollständig einbezahlt sein. Der Einkauf kommt dazu, nie an seine Stelle.
  • Keine Altersleistung bezogen. Sobald aus der gebundenen Selbstvorsorge eine Altersleistung bezogen wurde, ist Schluss mit Einkäufen, auch auf allen übrigen 3a-Konten.

Die dritte Bedingung wirkt kleinlich, hat aber einen Grund. Dürfte der Einkauf den ordentlichen Beitrag ersetzen, entstünde im selben Jahr eine neue Lücke mit neuer Zehnjahresfrist, und die Frist liesse sich beliebig verlängern. In einem Einkaufsjahr kann deshalb rückblickend gar keine Lücke bestehen.

Eine Altersgrenze im engeren Sinn gibt es nicht. Beiträge in die Säule 3a, und damit auch Einkäufe, sind bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters zulässig, solange die Erwerbstätigkeit weiterläuft und noch keine Altersleistung bezogen wurde.

Ob das in Ihrem Fall zutrifft, lässt sich an Ihren 3a-Bescheinigungen und Ihren Lohnausweisen der letzten Jahre ablesen.

Wie viel geht?

Zwei Grenzen gelten gleichzeitig, und die tiefere gewinnt.

Die erste ist Ihr Einkaufspotenzial. Es entspricht der Summe Ihrer einzelnen Jahresbeitragslücken der vergangenen zehn Jahre, wobei eine Jahreslücke die Differenz zwischen dem damals für Sie zulässigen Höchstbetrag und dem tatsächlich einbezahlten Betrag ist. Verzinst wird dabei nichts.

Die zweite ist ein fester Jahresdeckel: 8 % des oberen BVG-Grenzbetrags, für 2026 also CHF 7'258. Dieser sogenannte «kleine Beitrag» begrenzt den Einkauf auch bei Personen ohne Pensionskasse, die ihren ordentlichen Beitrag nach einer ganz anderen Regel berechnen.

Dazu kommt eine Einschränkung, die beim Planen am ehesten übersehen wird: Pro Lückenjahr ist genau ein Einkauf zulässig. Eine Lücke von CHF 9'000 lässt sich nicht auf zwei Jahre verteilen. Sie wird in einem Zug so weit geschlossen, wie der Deckel es zulässt, und der Rest bleibt offen. Eine einzige Zahlung darf umgekehrt mehrere kleine Jahreslücken auf einmal decken.

Der Wert für 2027 ist noch nicht publiziert. Das BSV hält fest, dass der «kleine Beitrag» in der Regel alle zwei Jahre angepasst wird; für 2025 und 2026 ist es derselbe Betrag.

Was Nadjas Lücke von 2025 wert ist

Nadja ist angestellt, hat eine Pensionskasse und war 2025 knapp bei Kasse. Statt der zulässigen CHF 7'258 hat sie in jenem Jahr CHF 3'000 in ihre Säule 3a einbezahlt.

Steuerperiode 2025Betrag
Höchstbetrag mit PensionskasseCHF 7'258
tatsächlich einbezahltCHF 3'000
Jahresbeitragslücke 2025CHF 4'258

2026 zahlt sie zuerst den vollen ordentlichen Beitrag von CHF 7'258 ein, weil ohne ihn kein Einkauf zustande kommt. Danach überweist sie als Einkauf die CHF 4'258. Auf der Steuererklärung für die Steuerperiode 2026 stehen damit CHF 11'516 statt CHF 7'258.

Die zusätzlichen CHF 4'258 senken ihr steuerbares Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 25 % über Bund, Kanton und Gemeinde sind das etwa CHF 1'065 weniger Steuer für dieses eine Jahr.

Zu den Beträgen: CHF 7'258 gilt für die Steuerperioden 2025 und 2026. Der Grenzsteuersatz ist hier zur Veranschaulichung angenommen; welcher Satz und welcher Höchstbetrag für Sie gelten, steht bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung und beim Steueramt Ihres Kantons.

Ordentlicher Beitrag und Einkauf nebeneinander

Ordentlicher JahresbeitragEinkauf
Wofürdas laufende Jahreine Lücke aus einem früheren Jahr
Höchstbetrag 2026CHF 7'258 mit Pensionskasse; ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens 40 % des oberen BVG-GrenzbetragsCHF 7'258, auch ohne Pensionskasse
Rückwirkungkeinehöchstens zehn Jahre, frühestens für 2025
Wie oftjedes Jahrjedes Jahr einer, pro Lückenjahr aber nur ein einziger
Anmeldungkeineschriftliches Gesuch vor der Zahlung

Was Sie bei Ihrer 3a-Stiftung auslösen

Sie müssen den Einkauf bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung vorgängig schriftlich beantragen und darin die Höhe des Einkaufs nennen, die Jahre, deren Lücke Sie schliessen wollen, und was Sie in diesen Jahren bereits einbezahlt haben, mit Zahlungsdatum.

Im selben Gesuch bestätigen Sie, dass der ordentliche Beitrag des Einkaufsjahres vollständig entrichtet ist, dass Sie in den betroffenen Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen hatten, dass für diese Jahre noch kein Einkauf stattgefunden hat und dass Sie noch keine Altersleistung bezogen haben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, genehmigt die Einrichtung die Annahme.

Erst danach fliesst Geld. Für die Steuerperiode 2026 zählt, was 2026 bei der Einrichtung eingeht, und ein Gesuch kurz vor Weihnachten lässt für die Prüfung wenig Zeit. Die spätere Bescheinigung führt den Einkauf getrennt vom ordentlichen Beitrag auf, samt Datum. Sie ist der Beleg, mit dem das Steueramt den Abzug nachvollzieht.

Zwei Belege für einen Abzug

Wer 2026 einkauft, hat für die Steuerperiode 2026 zwei Bescheinigungen statt einer, und beide gehören zum selben Abzug. TaxWize liest die 3a-Bescheinigungen aus Ihren Unterlagen und hält jede Einzahlung einzeln fest, den Einkauf ebenso wie den ordentlichen Beitrag des Jahres 2026; jeder Wert lässt sich dabei prüfen und korrigieren.

Wie die Säule 3a steuerlich über die Jahrzehnte funktioniert, von der ersten Einzahlung bis zum Bezug, steht im Beitrag Säule 3a und Steuern. Was ein tieferes steuerbares Einkommen in Ihrer Gemeinde ungefähr ausmacht, können Sie im Steuervergleich durchrechnen.

Quellen

  • Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3, SR 831.461.3), Stand 01.01.2025: Art. 7 Abs. 1 (ordentlicher Beitrag), Art. 7a (Einkauf: Voraussetzungen, Deckelung auf 8 % des oberen BVG-Grenzbetrags, ein Einkauf pro Jahresbeitragslücke, Ausschluss nach Bezug der Altersleistung), Art. 7b (Gesuch und Bestätigungen), Art. 8 Abs. 2 (Bescheinigung), Übergangsbestimmung zur Änderung vom 06.11.2024: fedlex.admin.ch, abgerufen am 31.08.2026
  • Bundesamt für Sozialversicherungen, «Die dritte Säule», Abschnitt Einkäufe in die Säule 3a (erstmals 2026 rückwirkend für 2025; CHF 7'258 für 2026; ordentlicher Jahresbeitrag als Voraussetzung; voller Steuerabzug): bsv.admin.ch, abgerufen am 31.08.2026
  • Bundesamt für Sozialversicherungen, FAQ zu Einkäufen in die Säule 3a: «Ab wann ist ein Einkauf in die Säule 3a möglich?», «Wie lange zurück sind Einkäufe in die Säule 3a möglich?», «Welches sind die wichtigsten Bedingungen …?», «Wie hoch ist der maximale Einkaufsbetrag in die Säule 3a?» (CHF 7'258 für 2025 und 2026, Anpassung in der Regel alle zwei Jahre): faq.bsv.admin.ch, abgerufen am 31.08.2026
  • Bundesamt für Sozialversicherungen, Erläuterungen zur Änderung der BVV 3 zur Einführung von Einkäufen in die Säule 3a, November 2024 (Übergangsrecht am Beispiel 2020/2025, Berechnung des Einkaufspotenzials ohne Verzinsung, Subsidiarität des Einkaufs): newsd.admin.ch, abgerufen am 31.08.2026

Häufige Fragen

Ab wann kann ich in die Säule 3a einkaufen?
Zum ersten Mal im Steuerjahr 2026, und zwar für die Beitragslücke aus 2025. Der Einkauf gilt seit dem 1. Januar 2025, aber die Übergangsbestimmung lässt nur Lücken zu, die nach diesem Datum entstanden sind. Ausstände aus 2024 und früher lassen sich nicht mehr schliessen.
Wie hoch darf der Einkauf sein?
Es gelten zwei Grenzen gleichzeitig, und die tiefere zählt. Die eine ist Ihr Einkaufspotenzial, also die Summe Ihrer Beitragslücken der letzten zehn Jahre. Die andere ist ein fixer Jahresdeckel von CHF 7'258 für 2026. Dieser Deckel gilt auch für Personen ohne Pensionskasse.
Muss ich den normalen Jahresbeitrag trotzdem einzahlen?
Ja, und zwar vollständig. Der Einkauf ist nur zusätzlich zum ordentlichen Beitrag zulässig, nie an dessen Stelle. Wer im Einkaufsjahr den für ihn zulässigen Höchstbetrag nicht ausschöpft, kann in diesem Jahr auch keinen Einkauf tätigen. Dieses Jahr wird dann selbst zu einem Lückenjahr, das sich innerhalb der Zehnjahresfrist später schliessen lässt.
Kann ich eine grosse Lücke auf mehrere Jahre verteilen?
Nein. Für den Ausgleich der Lücke eines bestimmten Jahres ist nur ein einziger Einkauf zulässig, auch wenn die Lücke damit nicht ganz gedeckt wird. Der ungedeckte Rest dieses Jahres bleibt danach offen. Umgekehrt geht es schon: Eine einzige Zahlung darf mehrere kleinere Jahreslücken auf einmal schliessen.
Was passiert, wenn ich schon Geld aus der Säule 3a bezogen habe?
Wer eine Altersleistung aus der gebundenen Selbstvorsorge bezogen hat, darf danach keine Einkäufe mehr tätigen, auch nicht auf ein anderes 3a-Konto. Ein Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum ist etwas anderes als eine Altersleistung und lässt sich ohnehin nicht in die Säule 3a zurückzahlen.

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