
Steuerwissen
Wie viel spart ein Steuerabzug wirklich? Gerechnet für 2025
Ein Abzug von CHF 1'000 senkt die Steuerrechnung nicht um CHF 1'000. Was er wirklich bringt, hängt vom Einkommen und von der Gemeinde ab. Durchgerechnet für die Steuerperiode 2025.
Aktualisiert am 03.09.2026 · 8 Min. Lesezeit
Ein Steuerabzug von CHF 1'000 senkt Ihre Steuerrechnung nicht um CHF 1'000. Er senkt das Einkommen, auf dem die Steuer gerechnet wird. Was übrig bleibt, ist der Abzug multipliziert mit dem Satz, der auf Ihrem obersten Einkommensfranken liegt.
Konkret, für die Steuerperiode 2025: Ein Ehepaar in der Stadt Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 zahlt Bund, Kanton und Gemeinde zusammen CHF 12'199.45 Einkommenssteuer, ohne Kirchensteuer. Mit einem zusätzlichen Abzug von CHF 1'000 sind es CHF 11'973.68. Die Differenz beträgt CHF 225.77, also gut 22 Rappen pro abgezogenem Franken.
Das ist keine Enttäuschung, sondern die Rechenregel. Sie erklärt auch, warum dieselbe Abzugsposition bei zwei Haushalten zwei verschiedene Beträge wert ist.
Ein Abzug ist kein Gutschein an der Kasse
An der Kasse senkt ein Gutschein den Betrag, den Sie bezahlen. Ein Steuerabzug arbeitet eine Stufe früher: Er verkleinert den Preis, bevor die Kasse überhaupt zu rechnen beginnt.
Die Steuererklärung geht dafür in einer festen Reihenfolge vor. Zuerst kommen alle Einkünfte zusammen, dann gehen die Abzüge weg. Übrig bleibt das steuerbare Einkommen. Erst darauf legt der Tarif einen Satz, und erst dieser Satz ergibt Franken.
Ein Abzug wirkt also immer über den Umweg des Tarifs. Deshalb lässt sich die Frage «wie viel bringt mir das?» nicht mit dem Abzugsbetrag beantworten, sondern nur mit dem Satz, der bei Ihnen zuoberst greift. Fachsprachlich heisst dieser Satz Grenzsteuersatz: der Satz auf den letzten hundert Franken Einkommen.
Dazu kommt, dass in der Schweiz drei Ebenen gleichzeitig zugreifen. Der Bund erhebt die direkte Bundessteuer, der Kanton und die Gemeinde erheben ihre Steuer auf demselben steuerbaren Einkommen. Ein Abzug senkt die Bemessung bei allen dreien auf einmal, und die Ersparnis ist die Summe aus allen drei Ebenen. Das ist der Grund, weshalb aus einem Bundessatz von 5 % am Ende rund 22 % Ersparnis werden.
Was CHF 1'000 bei Familie Berger auslösen
Familie Berger wohnt in der Stadt Zürich, ist verheiratet und kommt für die Steuerperiode 2025 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 100'000. Bund und Kanton ermitteln dieses Einkommen nach eigenen Regeln; im Beispiel liegt es bei beiden gleich hoch.
| ohne den Abzug | mit CHF 1'000 Abzug | |
|---|---|---|
| Steuerbares Einkommen | CHF 100'000 | CHF 99'000 |
| Direkte Bundessteuer | CHF 1'816.00 | CHF 1'766.00 |
| Staats- und Gemeindesteuer | CHF 10'383.45 | CHF 10'207.68 |
| Total | CHF 12'199.45 | CHF 11'973.68 |
Die CHF 1'000 sparen den Bergers CHF 225.77: CHF 50.00 beim Bund und CHF 175.77 bei Kanton und Gemeinde. Kirchensteuer ist in dieser Rechnung nicht enthalten.
Der zweite Teil dieser Rechnung sieht anders aus, als viele erwarten. Der Kanton Zürich verlangt seine Steuer nicht direkt in Franken, sondern als Vielfaches einer einfachen Staatssteuer, die der Tarif liefert. 2025 bezieht der Kanton davon 98 %, die Stadt Zürich zusätzlich 119 %. Auf einen Franken einfache Steuer kommen in der Stadt Zürich also 2.17 Franken Rechnung, und der Abzug wirkt auf diesen ganzen Faktor. Den Satz für die einfache Staatssteuer kürzt der Kanton dabei auf drei Nachkommastellen: bei CHF 100'000 sind es 4,785 %, bei CHF 99'000 noch 4,752 %. Deshalb kommt die Ersparnis bei Kanton und Gemeinde auf CHF 175.77 und nicht auf eine runde Zahl.
Warum ist derselbe Abzug bei Ihrem Nachbarn mehr wert?
Weil der Tarif progressiv aufgebaut ist. Je höher das steuerbare Einkommen, desto höher der Satz auf dessen oberstem Teil. Und genau diesen obersten Teil schneidet ein Abzug weg, nie den untersten.
Dieselben CHF 1'000, dieselbe Stadt Zürich, dieselbe Steuerperiode 2025, drei Einkommen eines Ehepaars:
| Steuerbares Einkommen | Ersparnis aus CHF 1'000 Abzug |
|---|---|
| CHF 60'000 | CHF 150.20 |
| CHF 100'000 | CHF 225.77 |
| CHF 200'000 | CHF 349.17 |
Hier steckt auch die Erklärung für eine Beobachtung, die viele stutzig macht. Die Bergers zahlen auf CHF 100'000 CHF 12'199.45, also 12,2 % ihres steuerbaren Einkommens. Der Abzug wirkt bei ihnen aber mit 22,6 %. Beide Zahlen stimmen: Die erste ist der Durchschnitt über das ganze Einkommen, in dem die tiefen Anfangsstufen mitzählen, die zweite gilt nur für den obersten Teil. Ein Abzug trifft immer den obersten Teil, und deshalb liegt sein Satz über dem, was auf der Schlussrechnung als Belastung erscheint.
Der zweite Hebel ist der Wohnort. Familie Berger spart in der Stadt Zürich CHF 225.77. Dieselbe Familie mit demselben Einkommen und demselben Beleg spart in Kilchberg CHF 187.70, weil dort ein Gemeindesteuerfuss von 72 % statt 119 % gilt. Der Abzug ist identisch, seine Wirkung nicht.
Tarife, Steuerfüsse und Abzugsgrenzen gehören zur Steuerperiode 2025 und werden jährlich neu festgelegt. Für ein anderes Steuerjahr ist ein Blick auf die aktuellen Werte des Kantons nötig.
Was direkt von der Steuerrechnung abgeht
Einiges im Schweizer Steuerrecht trifft den Steuerbetrag selbst statt das Einkommen, und an einem Kind lassen sich beide Wege nebeneinander sehen.
Beim Bund bringt ein Kind zwei Dinge gleichzeitig. Der Kinderabzug von CHF 6'800 für die Steuerperiode 2025 geht vom Einkommen weg und ist damit wieder so viel wert, wie der Satz hergibt. Die Ermässigung von CHF 263 pro Kind geht dagegen vom bereits errechneten Steuerbetrag weg, sofern das Kind im eigenen Haushalt lebt. Der kleinere Betrag ist der direktere: Die CHF 263 hängen nicht vom Steuersatz ab, sondern nur davon, dass überhaupt so viel Bundessteuer anfällt. Die Kantone kennen ihren eigenen Kinderabzug, der vom Bundesbetrag abweicht und ebenfalls beim Einkommen ansetzt.
Die zweite Stelle betrifft Kapitalerträge. Auf Schweizer Dividenden und auf Zinsen von Kundenguthaben behält die Bank 35 % Verrechnungssteuer ein, bei Zinsen allerdings erst, wenn sie im Kalenderjahr CHF 200 übersteigen. Wer diese Erträge im Wertschriftenverzeichnis deklariert, bekommt den Betrag in der Regel zurück oder an die Steuerrechnung angerechnet; die Rückerstattung ist an weitere Voraussetzungen gebunden und verfällt nach drei Jahren. Das ist keine Abzugsposition, sondern bereits bezahlte Steuer, die zurückkommt.
Was das beim Ausfüllen ändert
Ein vergessener Beleg über CHF 500 kostet die Bergers CHF 113.97, nicht CHF 500. Das nimmt der Suche nach der letzten Quittung etwas von ihrer Dringlichkeit und verschiebt die Reihenfolge: Eine ganze Abzugsposition, die niemand ausgefüllt hat, wiegt schwerer als der kleine Beleg, der perfekt dokumentiert ist.
Umgekehrt wächst der Wert jeder Position mit dem Einkommen. In der Tabelle oben bringt derselbe Abzug bei CHF 200'000 gut das Doppelte dessen, was er bei CHF 60'000 bringt.
Nach unten hat die Rechnung eine Grenze. Ein Abzug kann die Steuer bis auf null senken, aber nicht darunter; er wird nicht zu einer Auszahlung. Wessen Abzüge das Einkommen rechnerisch aufbrauchen, bei dem verpufft der Rest. Das betrifft in der Praxis vor allem tiefe Einkommen, bei denen die Sozialabzüge allein schon einen grossen Teil des Einkommens decken.
Ob eine bestimmte Position bei Ihnen zulässig ist und in welcher Höhe, hängt von Ihrer Situation ab und ist im Einzelfall zu prüfen. TaxWize liest die hochgeladenen Belege aus, ordnet sie den Positionen der Steuererklärung zu und rechnet das Ergebnis mit dem Tarif und den Steuerfüssen Ihrer Gemeinde durch; jeder Wert lässt sich dabei prüfen und korrigieren.
Was ein tieferes steuerbares Einkommen in Ihrer Gemeinde ungefähr ausmacht, können Sie im Steuervergleich durchrechnen. Welche Positionen beim Arbeitsweg und bei den Berufsauslagen zusammenkommen, steht im Beitrag Arbeitsweg und Berufsauslagen.
Quellen
- Eidgenössische Steuerverwaltung, «Tabelle für die Berechnung der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen», Form. 58c-2025 (ESTV/DVS 05.2025): Tarif für Verheiratete und Einelternfamilien, CHF 1'816.00 bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000; Fussnote 1 (Restbeträge unter CHF 100 fallen ausser Betracht), Fussnote 3 (Ermässigung von CHF 263 pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person): ur.ch, abgerufen am 03.09.2026
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11), Stand 01.01.2025: Art. 35 Abs. 1 lit. a (Kinderabzug), Art. 36 Abs. 1 und 2 (Tarife), Art. 36 Abs. 2bis (Ermässigung des Steuerbetrags pro Kind): fedlex.admin.ch, abgerufen am 03.09.2026
- Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG, SR 642.21), Stand 01.01.2025: Art. 5 Abs. 1 lit. c (Zinsen von Kundenguthaben bis CHF 200 pro Kalenderjahr ausgenommen), Art. 13 Abs. 1 lit. a (35 % auf Kapitalerträgen), Art. 21 und 22 (Rückerstattung an natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland), Art. 32 Abs. 1 (Erlöschen des Anspruchs nach drei Jahren): fedlex.admin.ch, abgerufen am 03.09.2026
- Kanton Zürich, «Aktuelle Gemeindesteuerfüsse» (Staatssteuerfuss 98 % für 2024 und 2025, 95 % für 2026 und 2027; Gemeinden setzen ihre Steuerfüsse selbst fest): zh.ch, abgerufen am 03.09.2026
- Stadt Zürich, «Steuerberechnung und Steuerfuss», Gemeindesteuerfuss 119 % für die Steuerperiode 2025 (festgesetzt im Budgetbeschluss des Gemeinderats vom 12.12.2024): stadt-zuerich.ch, abgerufen am 03.09.2026
- Gemeinde Kilchberg, «Budget 2025 sowie Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2025», Beschluss der Gemeindeversammlung vom 03.12.2024: «Der erforderliche Steuerfuss für das Jahr 2025 wird unverändert auf 72 % festgesetzt»: kilchberg.ch, abgerufen am 03.09.2026
- Kanton Zürich, offizieller Steuerrechner für natürliche Personen: Der Kanton leitet die einfache Staatssteuer aus einem auf drei Nachkommastellen gekürzten Steuersatz her und weist diesen Satz selbst aus. Verheiratetentarif, Steuerperiode 2025: 4,785 % und CHF 4'785 bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000, 4,752 % und CHF 4'704 bei CHF 99'000: zh.ch, abgerufen am 03.09.2026
- Steuergesetz des Kantons Zürich (StG, LS 631.1): § 35 (Tarife für die Einkommenssteuer, Grundtarif und Verheiratetentarif): zhlex.zh.ch, abgerufen am 03.09.2026
Häufige Fragen
- Wie viel spare ich mit einem Abzug von CHF 1'000?
- So viel, wie der Satz auf Ihrem obersten Einkommensteil ausmacht. Ein Ehepaar in der Stadt Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 spart in der Steuerperiode 2025 CHF 225.77, verteilt auf Bund, Kanton und Gemeinde. Bei tieferem Einkommen ist es weniger, bei höherem mehr.
- Warum bringt derselbe Abzug nicht überall gleich viel?
- Zwei Grössen entscheiden mit. Der Tarif ist progressiv, also steigt der Satz mit dem Einkommen. Und die Gemeinde bestimmt ihren eigenen Steuerfuss: Dieselben CHF 1'000 sparen in der Steuerperiode 2025 in der Stadt Zürich CHF 225.77 und in Kilchberg CHF 187.70, bei identischem Einkommen und identischem Abzug.
- Gibt es Abzüge, die direkt von der Steuerrechnung abgehen?
- Ja, aber wenige. Beim Bund ermässigt sich der errechnete Steuerbetrag um CHF 263 pro Kind im eigenen Haushalt (Steuerperiode 2025). Und die Verrechnungssteuer von 35 % auf Schweizer Dividenden und grössere Zinserträge ist bereits bezahlte Steuer: Sie wird nach der Deklaration in der Regel zurückerstattet oder angerechnet, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
- Lohnt sich ein kleiner Abzug überhaupt?
- Er wirkt, aber schwächer als der Betrag vermuten lässt. Bei einem Ehepaar in der Stadt Zürich mit CHF 100'000 steuerbarem Einkommen bringt ein Beleg über CHF 500 in der Steuerperiode 2025 CHF 113.97. Der grössere Effekt liegt meist nicht beim letzten Beleg, sondern bei einer Abzugsposition, die gar nicht ausgefüllt wurde.
- Was ist der Unterschied zwischen Abzug und Steuerfuss?
- Der Abzug verkleinert das steuerbare Einkommen. Der Tarif macht daraus eine einfache Staatssteuer. Der Steuerfuss ist der Faktor, mit dem Kanton und Gemeinde diese einfache Steuer vervielfachen. 2025 sind das im Kanton Zürich 98 % für den Kanton und in der Stadt Zürich zusätzlich 119 % für die Gemeinde.
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