
Steuerwissen
Säule 3a 2027: Welcher Höchstbetrag gilt für welche Steuererklärung?
Der Bund hat die Säule-3a-Höchstbeträge 2027 publiziert: CHF 7'373 und CHF 36'864. Für die Steuererklärung 2026 gilt weiterhin CHF 7'258. Die Zuordnung nach Jahr.
Aktualisiert am 05.10.2026 · 7 Min. Lesezeit
Für die Steuererklärung 2026, die Sie ab Januar 2027 ausfüllen, gilt der Säule-3a-Höchstbetrag des Jahres 2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens und höchstens CHF 36'288. Die neuen Beträge, die der Bund Anfang Oktober 2026 publiziert hat, lauten CHF 7'373 und CHF 36'864. Sie gelten für Einzahlungen ab dem 01.01.2027 und stehen damit erst in der Steuererklärung 2027, die im Jahr 2028 ausgefüllt wird.
Entscheidend ist das Kalenderjahr, in dem Ihr Beitrag bezahlt wird. Wann Sie die Steuererklärung ausfüllen, spielt dafür keine Rolle.
Publiziert im Oktober, gültig ab Januar
Der Fahrplan der Bahn wechselt Mitte Dezember, und der neue liegt schon Wochen vorher auf. Wer im November nach dem neuen Fahrplan zum Bahnhof geht, steht am leeren Perron. Bei der Säule 3a liegt zwischen Publikation und Gültigkeit ein ganzes Quartal, und wer die beiden Zahlen verwechselt, hat im Frühling die falsche im Kopf, wenn die Steuererklärung ansteht.
Der Bundesrat hat am 02.10.2026 die AHV- und IV-Renten auf Anfang 2027 erhöht und im gleichen Beschluss die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge angepasst. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die neuen Höchstabzüge am 05.10.2026 unter dem Titel «Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2027» veröffentlicht. Das Steuerjahr 2027 ist das Jahr, in dem einbezahlt wird. Deklariert wird es ein Jahr später.
Welcher Betrag gehört zu welcher Steuererklärung?
| Einzahlung im Jahr | Mit Pensionskasse | Ohne Pensionskasse | Steht in der | Ausgefüllt im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | CHF 7'258 | 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 | Steuererklärung 2025 | 2026 |
| 2026 | CHF 7'258 | 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 | Steuererklärung 2026 | 2027 |
| 2027 | CHF 7'373 | 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'864 | Steuererklärung 2027 | 2028 |
Wer in diesen Wochen noch an der verlängerten Steuererklärung 2025 sitzt, ist in der ersten Zeile. Wer im Dezember 2026 einzahlt, ist in der zweiten. Die dritte Zeile beginnt mit der ersten Überweisung im Januar 2027.
Der Höchstbetrag gilt pro Person und pro Jahr. Sind beide Ehepartner erwerbstätig und zahlen beide in eine Säule 3a ein, können nach der Verordnung beide den Abzug für sich beanspruchen. Ein Jahresbetrag wird auch nicht gekürzt, wenn die Erwerbstätigkeit im Lauf des Jahres endet: In diesem Jahr kann der volle Beitrag geleistet werden.
Zu den Beträgen: Jeder Höchstbetrag gilt für das genannte Jahr, und der Bund legt ihn periodisch neu fest. Für ein späteres Jahr ist der dann publizierte Wert massgebend.
Warum das Zahlungsjahr zählt
Die Wegleitung des Kantons Zürich sagt es für 2025 in einem Satz: Es dürfen «nur die tatsächlich im Jahr 2025 bezahlten Prämien/Beiträge oder Einlagen» abgezogen werden. Für 2026 und 2027 läuft derselbe Mechanismus mit der jeweiligen Jahreszahl. Eine Einzahlung im Januar 2027 lässt sich deshalb nicht mehr dem Jahr 2026 zuordnen, beim Dauerauftrag ebenso wenig wie bei der Einmalzahlung.
Belegt wird das Jahr durch Ihre 3a-Einrichtung. Sie hält für jeden Beitrag das Datum des Zahlungseingangs fest und bescheinigt Ihnen die geleisteten Beiträge; der Kanton Zürich verlangt diese Bescheinigung als Beilage zur Steuererklärung. Bei einer Überweisung in den letzten Dezembertagen kommt es also darauf an, wann das Geld bei der Einrichtung eingeht. Bis zu welchem Tag sie eine Zahlung noch im alten Jahr verbucht, sagt Ihnen die Einrichtung selbst.
Was CHF 115 mehr wert sind
Mara ist angestellt, hat eine Pensionskasse und zahlt jedes Jahr den vollen Betrag ein. Im Dezember 2026 überweist sie CHF 7'258, und genau dieser Betrag steht in ihrer Steuererklärung 2026. Im Jahr 2027 darf sie CHF 115 mehr einzahlen. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 % über Bund, Kanton und Gemeinde senken diese CHF 115 ihre Steuer für 2027 um rund CHF 29. Die Einzahlung selbst bleibt ihr Vorsorgekapital.
Zahlt Mara monatlich per Dauerauftrag, macht die Erhöhung knapp CHF 10 pro Monat aus. Ein Dauerauftrag, der unverändert weiterläuft, zahlt 2027 den alten Betrag ein.
Überweist sie die CHF 7'373 dagegen schon im Dezember 2026, liegt sie über dem Betrag des Jahres 2026. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hält dazu fest, dass die Höchstabzüge zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten sind und dass bei der Einzahlung nicht aufgerundet werden darf.
Der Grenzsteuersatz ist zur Veranschaulichung angenommen. Was ein abgezogener Franken bei Ihrem Einkommen und in Ihrer Gemeinde ausmacht, zeigt der Beitrag Wie viel spart ein Steuerabzug?.
Ohne Pensionskasse kommen die 20 % zuerst
Wer keiner Pensionskasse angehört, kann bis 20 % des Erwerbseinkommens abziehen, und erst darüber greift der Höchstbetrag in Franken. Bei einem Erwerbseinkommen von CHF 60'000 sind das CHF 12'000, im Jahr 2026 wie im Jahr 2027. Der neue Deckel ändert in diesem Fall nichts.
Wirksam wird er erst, wenn 20 % des Erwerbseinkommens mehr ergeben als der Frankenbetrag: 2026 ab CHF 181'440, 2027 ab CHF 184'320. Welche der beiden Regeln für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie im betreffenden Jahr einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehören.
Woher der Betrag kommt
Die Steuerbehörden legen den Höchstbetrag nicht selbst fest. Eine Verordnung des Bundes definiert ihn als Anteil am oberen Grenzbetrag der beruflichen Vorsorge: 8 % mit Pensionskasse, 40 % ohne. Dieser Grenzbetrag wird zusammen mit den AHV-Renten angepasst, und das geschieht in der Regel alle zwei Jahre, zuletzt 2025. Deshalb ist der Höchstbetrag 2025 und 2026 derselbe und steigt auf 2027.
Die Verordnung gilt für die direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Betrag ist also in Aarau derselbe wie in Zug. Viele andere Abzüge folgen einem eigenen Rhythmus, den der Beitrag zum Ausgleich der kalten Progression beschreibt.
Der Einkauf im Jahr 2027
Seit 2026 lassen sich Beitragslücken unter Bedingungen nachzahlen, und auch dabei zählt das Jahr der Zahlung. Der Einkauf ist auf 8 % des oberen Grenzbetrags begrenzt, also auf denselben Betrag wie der ordentliche Beitrag mit Pensionskasse. Für einen Einkauf im Jahr 2027 sind das CHF 7'373, und zuvor muss der ordentliche Beitrag des Jahres 2027 vollständig einbezahlt sein.
Die Lücke selbst bemisst sich am Betrag, der im Lückenjahr zulässig war. Mit Pensionskasse sind das für 2025 und 2026 je CHF 7'258. Bedingungen, Gesuch und Ablauf stehen im Beitrag zum Einkauf in die Säule 3a.
Was TaxWize mit dem Jahr macht
TaxWize bereitet derzeit die Steuererklärung 2025 vor, für die Kantone Aargau, Zürich, Luzern, Solothurn, Bern, Zug und Schwyz und für CHF 39 pro Steuererklärung und Steuerjahr. Eingereicht wird sie von Ihnen beim Kanton.
Den 3a-Beitrag liest TaxWize aus der hochgeladenen Bescheinigung, und jeder Wert, den die KI ausliest, lässt sich prüfen und korrigieren. Die Berechnung für das Steuerjahr 2025 begrenzt den Abzug mit Pensionskasse auf CHF 7'258. Erkennt TaxWize auf einem hochgeladenen Dokument ein anderes Jahr als das Steuerjahr der Erklärung, weist es darauf hin, und die Berechnung hält an, bis Sie entschieden haben, wie es mit dem Dokument weitergeht.
Wie die Säule 3a von der Einzahlung bis zum Bezug besteuert wird, steht im Beitrag Säule 3a und Steuern. Was bis zum 31.12.2026 noch offen ist, zeigt Was Ihre Steuererklärung 2025 über 2026 verrät. Was Ihr Einkommen in Ihrer Gemeinde ungefähr an Steuern kostet, schätzt der Steuervergleich.
Quellen
- Eidgenössische Steuerverwaltung, «Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2027», veröffentlicht am 05.10.2026: https://www.estv.admin.ch/de/newnsb/6ck3kzVxBNQ4 (abgerufen am 05.10.2026)
- Bundesrat, Medienmitteilung «AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken», veröffentlicht am 02.10.2026, Abschnitt «Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge»: https://www.bsv.admin.ch/de/newnsb/BqB41FVYi5FB (abgerufen am 05.10.2026)
- Eidgenössische Steuerverwaltung, «Zinssätze / Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer DBST», Tabelle der Höchstabzüge 2022 bis 2027: https://www.estv.admin.ch/de/zinssaetze-hoechstabzuege-saeule-3a-direkte-bundessteuer (abgerufen am 05.10.2026)
- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3, SR 831.461.3), Art. 7, 7a, 8 und 8a, Stand am 01.01.2025: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1985/1778_1778_1778/20250101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1985-1778_1778_1778-20250101-de-pdf-a.pdf (abgerufen am 05.10.2026)
- Bundesamt für Sozialversicherungen, «Die dritte Säule», veröffentlicht am 10.02.2026: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/einkaeufe-saeule-3a.html (abgerufen am 05.10.2026)
- Kantonales Steueramt Zürich, Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Beiträge an die 3. Säule a (Ziffer 14): https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/natuerlichepersonen/2025/est-wegleitungen/305_Wegleitung_ZH_2025_HA%20bf%20DEF.pdf (abgerufen am 05.10.2026)
Häufige Fragen
- Welcher Säule-3a-Höchstbetrag gilt für die Steuererklärung 2026?
- Der Höchstbetrag des Jahres 2026: CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens und höchstens CHF 36'288. Er gilt für Beiträge, die im Kalenderjahr 2026 einbezahlt werden. Die Steuererklärung 2026 wird im Jahr 2027 ausgefüllt; die neuen Beträge für 2027 gelten für sie nicht.
- Wie hoch ist der Säule-3a-Höchstbetrag 2027?
- CHF 7'373 für Erwerbstätige mit Pensionskasse und höchstens CHF 36'864 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse, bei ihnen weiterhin begrenzt auf 20 % des Erwerbseinkommens. Die Beträge gelten ab dem 01.01.2027, also für Einzahlungen im Jahr 2027. Sie stehen in der Steuererklärung 2027, die im Jahr 2028 ausgefüllt wird.
- Kann ich im Januar 2027 noch für das Jahr 2026 einzahlen?
- Nein. Abziehbar sind nur Beiträge, die im betreffenden Jahr tatsächlich bezahlt wurden; eine Einzahlung im Januar 2027 zählt für das Steuerjahr 2027. Eine Lücke aus 2026 lässt sich ab 2027 unter Bedingungen als Einkauf schliessen. Dazu gehört, dass der ordentliche Beitrag des Einkaufsjahres vollständig einbezahlt ist.
- Gilt der Säule-3a-Höchstbetrag in allen Kantonen?
- Ja. Der Höchstbetrag steht in einer Verordnung des Bundes und gilt für die direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Er ist für das Steuerjahr 2026 in Aargau, Zürich, Luzern, Solothurn, Bern, Zug und Schwyz derselbe. Was sich je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, ist der Frankenwert, den der Abzug bei der Steuer am Ende hat.
- Ich habe keine Pensionskasse. Ändert sich 2027 etwas für mich?
- Oft nicht. Ohne Pensionskasse gilt zuerst die Grenze von 20 % des Erwerbseinkommens, und erst darüber der Frankenbetrag, der 2027 von CHF 36'288 auf CHF 36'864 steigt. Dieser Betrag wird erst ab einem Erwerbseinkommen von CHF 181'440 im Jahr 2026 und CHF 184'320 im Jahr 2027 erreicht. Ob das bei Ihnen zutrifft, hängt von Ihrem Erwerbseinkommen ab.
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