Steuerwissen
Eine vierköpfige Familie von hinten auf einer Wiese über einem Alpensee, ein Kind lässt einen roten Drachen steigen

Steuerwissen

Kinderbetreuungskosten abziehen: die Höchstbeträge 2025 in sieben Kantonen

Kita, Tageseltern, Tagesschule: was bei den Kinderbetreuungskosten zählt, warum der Höchstbetrag pro Kind gilt und wie weit die sieben Kantone für 2025 auseinanderliegen.

Aktualisiert am 24.09.2026 · 7 Min. Lesezeit

Wer sein Kind wegen Arbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit betreuen lässt, kann die Kosten für Kita, Tageseltern oder Tagesschule vom Einkommen abziehen, bis zum 14. Geburtstag des Kindes. Der Höchstbetrag gilt pro Kind und hängt vom Wohnkanton ab: Für das Steuerjahr 2025 reicht er von CHF 6'000 in Schwyz bis CHF 25'400 in Zug. Bei der direkten Bundessteuer gelten überall CHF 25'800 pro Kind. Die Mahlzeiten zählen nicht dazu, und bei Ehepaaren müssen in der Regel beide Elternteile verhindert sein, das Kind selbst zu betreuen.

Welche Kosten zählen?

Abziehbar ist die Betreuung durch Dritte: die Krippe, der Hort, die Tageseltern, die Tagesschule. Voraussetzung ist ein direkter Zusammenhang mit Ihrer Erwerbstätigkeit, Ihrer Ausbildung oder Ihrer Erwerbsunfähigkeit. Das Kind lebt mit Ihnen im gleichen Haushalt, und Sie tragen die Kosten selbst.

Die Wegleitung des Bundes zieht die Grenze deutlich. Betreuung ausserhalb der Arbeits- oder Ausbildungszeit ist nicht abziehbar, ebenso wenig Verpflegung und Unterkunft des Kindes während der Betreuung. Der freie Samstagnachmittag bei der Babysitterin bleibt also privat.

Bei Ehepaaren kommt eine zweite Bedingung hinzu. Aargau und Zug schreiben ausdrücklich, dass beide Elternteile verhindert sein müssen. Arbeitet nur ein Elternteil und ist der andere weder in Ausbildung noch erwerbsunfähig, fehlt in der Regel der Grund für den Abzug.

Jedes Kind hat sein eigenes Freigepäck

Im Flugzeug hat jeder Passagier sein eigenes Gepäcklimit. Ist der Koffer des Kindes halb leer, dürfen die Eltern ihre überzähligen Kilos trotzdem nicht hineinrechnen. Genau so funktioniert der Abzug für Kinderbetreuungskosten: Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln, und was ein Kind nicht ausschöpft, geht nicht auf ein Geschwister über.

Wie hoch dieses Freigepäck ist, entscheidet der Kanton. Dazu kommt eine zweite Grenze, denn eine Steuererklärung ergibt zwei steuerbare Einkommen: eines für die Kantons- und Gemeindesteuern, eines für die direkte Bundessteuer. Dieselbe Kita-Rechnung wird deshalb zweimal gedeckelt, mit zwei verschiedenen Beträgen. Die Bundesspalte ist in allen sieben Kantonen gleich.

KantonHöchstbetrag Kanton pro KindHöchstbetrag Bund pro KindBesonderheit
ZugCHF 25'400CHF 25'800Eigenbetreuungsabzug CHF 12'200 (nur Kanton), nicht kombinierbar
ZürichCHF 25'000CHF 25'800Unverheiratete Eltern mit gemeinsamer Sorge je die Hälfte
AargauCHF 25'000CHF 25'800Kürzung bei Erwerbstätigkeit nur während eines Teils des Jahres
SolothurnCHF 25'000CHF 25'800Aufstellung mit Angabe der Empfänger
LuzernCHF 18'000CHF 25'800Zusätzlich Eigenbetreuungsabzug CHF 2'000 pro Kind
BernCHF 16'000CHF 25'800Name und Adresse der Betreuungsperson nötig
SchwyzCHF 6'000CHF 25'800Hilfsformular zur Steuererklärung

Zwischen Schwyz und Zug liegt ein Faktor von gut vier. Wer von Einsiedeln nach Baar zieht, verändert damit den Abzug für denselben Kita-Platz, ohne dass sich an der Betreuung etwas ändert.

Alle Beträge gehören zum Steuerjahr 2025, und sie werden periodisch an die Teuerung angepasst. Luzern hat für 2026 bereits CHF 18'200 publiziert; warum sich solche Beträge bewegen, erklärt der Beitrag zur kalten Progression. Für ein anderes Jahr steht der geltende Betrag in der Wegleitung Ihres Kantons.

Was Lea und Noah in Bern abziehen

Eine Familie im Kanton Bern, beide Eltern erwerbstätig. Lea ist drei Jahre alt und geht an vier Tagen in die Kita; die Rechnung für 2025 weist für die Betreuung CHF 21'000 aus, die Mahlzeiten separat. Noah ist sieben und besucht die Tagesschule für CHF 6'000 Betreuung.

LeaNoahAbzug total
Direkte Bundessteuer (max. CHF 25'800 pro Kind)CHF 21'000CHF 6'000CHF 27'000
Kanton Bern (max. CHF 16'000 pro Kind)CHF 16'000CHF 6'000CHF 22'000

Beim Bund zählt alles. Der Kanton kürzt Leas Anteil auf CHF 16'000, und Noahs ungenutzte CHF 10'000 helfen ihr nicht. Würde Bern die Grenze pro Familie rechnen, wären alle CHF 27'000 abziehbar; so bleiben CHF 5'000 kantonal ohne Wirkung.

Ausrechnen muss die Familie das nicht selbst. Die Berner Wegleitung hält fest, dass höhere Kosten bei der Veranlagung automatisch auf den Höchstbetrag reduziert werden. Deklariert werden die tatsächlichen Kosten.

Dieselbe Familie in Zürich oder Aargau könnte kantonal die vollen CHF 27'000 abziehen, in Schwyz wären es CHF 12'000. Was ein Abzug am Ende in Steuerfranken ausmacht, hängt vom Grenzsteuersatz ab; der Beitrag wie viel ein Steuerabzug wirklich spart rechnet das durch.

Luzern und Zug: ein Abzug auch ohne Kita

Zwei der sieben Kantone kennen zusätzlich einen Abzug für die Betreuung durch die Eltern selbst. Sie behandeln ihn aber gegensätzlich.

Luzern gewährt für jedes Kind unter 14 im eigenen Haushalt einen Eigenbetreuungsabzug von CHF 2'000, und zwar zusätzlich zu den Kosten der Fremdbetreuung. Fällt die Fremdbetreuung wegen Erwerbsunfähigkeit an, kennt Luzern keinen Höchstbetrag; ungedeckte Kosten sind dann in voller Höhe abziehbar.

In Zug beträgt der Eigenbetreuungsabzug CHF 12'200 für jedes Kind, das am Ende der Steuerperiode jünger als 15 ist. Er gilt nur bei der Kantonssteuer.

Beide Abzüge zusammen gibt es in Zug nicht. Das Zuger Steuerbuch legt die Schwelle auf denselben Betrag: Erreicht der Drittbetreuungsabzug ihn nicht, kann stattdessen der Eigenbetreuungsabzug geltend gemacht werden. In einem Haushalt mit einem Kind und wenigen Kita-Tagen ergibt dieser Weg unter Umständen mehr als die bezahlten Kita-Kosten.

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind

Unverheiratete Eltern reichen je eine eigene Steuererklärung ein, und dann stellt sich die Frage, wer den Abzug erhält. Zürich regelt es ausdrücklich: Leben die Eltern mit Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge zusammen, kann jeder Elternteil die Hälfte geltend machen, höchstens CHF 12'500 beim Kanton und CHF 12'900 beim Bund pro Kind. Eine andere Aufteilung müssen die Eltern nachweisen. Dasselbe gilt bei alternierender Obhut, sofern die Sorge gemeinsam ist.

Luzern teilt beim Eigenbetreuungsabzug ähnlich: Werden die Eltern getrennt besteuert und erfüllen beide die Voraussetzungen, zieht jeder CHF 1'000 ab. Welche Aufteilung auf Sie zutrifft, hängt von Sorgerecht, Wohnsituation und Unterhaltszahlungen ab und ist in der Wegleitung Ihres Kantons nachzulesen.

Was das Steueramt sehen will

Nachgewiesen werden müssen die Kosten überall. Aargau und Solothurn verlangen dafür eine Aufstellung mit Belegen, Zug ein eigenes Formular, Schwyz ein Hilfsformular. Drei Kantone stellen zusätzliche Bedingungen:

  • Bern gewährt den Abzug nur, wenn Name und Adresse der Betreuungsperson angegeben sind.
  • Aargau verlangt, dass die betreuende Person über 16 Jahre alt ist, und kürzt den Höchstbetrag anteilig, wenn die Erwerbstätigkeit nur einen Teil des Jahres umfasst.
  • Zug rechnet 10 % der Rechnung als nicht abziehbare Verpflegung, wenn Betreuung und Mahlzeiten nicht getrennt ausgewiesen sind.

Beiträge der Gemeinde oder des Kantons an den Betreuungsplatz gehen vorher ab; Aargau, Schwyz und Zug schreiben das ausdrücklich. Ob und in welcher Höhe der Abzug in Ihrem Fall greift, hängt von Ihrer Erwerbssituation und von den Belegen ab. Eine Kita-Rechnung, die die Mahlzeiten separat aufführt, erspart dabei eine Rückfrage. Bei zwei oder mehr Kindern lohnt es sich zudem, die Rechnungen gleich pro Kind zu ordnen.

Die Kita-Abrechnung lässt sich in TaxWize hochladen und wird dort ausgelesen; jeder ausgelesene Wert lässt sich prüfen und korrigieren. Wie sich Kinder auf die Steuer in Ihrer Gemeinde auswirken, lässt sich im Steuervergleich schätzen.

Quellen

Alle Quellen wurden am 24.09.2026 gelesen.

  • Eidgenössische Steuerverwaltung, Wegleitung zur Steuererklärung 2025, direkte Bundessteuer (CHF 25'800 pro Kind, Betreuung ausserhalb der Arbeitszeit, Verpflegung und Unterkunft): estv.admin.ch
  • Kanton Zürich, Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Ziffer 16.6 (CHF 25'000, Konkubinat und alternierende Obhut je hälftig): zh.ch
  • Kanton Aargau, Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Ziffer 15.0 (CHF 25'000 pro Kind, beide Elternteile, Betreuungsperson über 16, anteilige Kürzung, Unterstützungsbeiträge): ag.ch
  • Kanton Bern, Wegleitung natürliche Personen 2025 (CHF 16'000 pro Kind, Mahlzeiten, Angaben zur Betreuungsperson): wegleitung.sv.fin.be.ch
  • Kanton Luzern, Wegleitung zur Steuererklärung 2025 (Fremdbetreuung CHF 18'000 pro Kind, Eigenbetreuung CHF 2'000 zusätzlich, CHF 1'000 je Elternteil bei getrennter Besteuerung): steuern.lu.ch
  • Kanton Luzern, Tariftabellen und Abzüge 2026 (Fremdbetreuungskosten CHF 18'200): steuern.lu.ch
  • Kanton Solothurn, Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Ziffer 570 (CHF 25'000 pro Kind, Verpflegung, Aufstellung mit Empfängern): so.ch
  • Kanton Zug, Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Codes 253 und 404 (CHF 25'400 pro Kind, beide Elternteile, 10 % Verpflegung, Eigenbetreuungsabzug CHF 12'200): zg.ch
  • Kanton Zug, Steuergesetz (BGS 632.1), § 33 Abs. 2 und 2bis (keine Kumulation von Dritt- und Eigenbetreuungsabzug): bgs.zg.ch
  • Kanton Zug, Steuerbuch Nr. 22.8 «Eigenbetreuungskostenabzug», Stand 19.01.2026 (Schwelle CHF 12'200 für die Steuerperioden 2025 und 2026, § 33 Abs. 2bis StG): wissen.zg.ch
  • Kanton Schwyz, Wegleitung zur Steuererklärung 2025, Ziffer 3.11 (CHF 6'000 pro Kind, Lebenshaltungskosten, erhaltene Beiträge, Hilfsformular): sz.ch

Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter des Kindes sind Betreuungskosten abziehbar?
Bis zum 14. Geburtstag. Das gilt bei der direkten Bundessteuer und in allen sieben Kantonen Aargau, Bern, Luzern, Schwyz, Solothurn, Zug und Zürich. Kosten, die nach dem 14. Geburtstag anfallen, zählen nicht mehr. Der Zuger Eigenbetreuungsabzug ist eine eigene Regel: Er gilt für Kinder, die am Ende der Steuerperiode jünger als 15 Jahre sind.
Gilt der Höchstbetrag pro Kind oder pro Familie?
Pro Kind. Jedes Kind hat seinen eigenen Höchstbetrag, im Kanton Bern zum Beispiel CHF 16'000 für das Steuerjahr 2025. Bleibt ein Kind darunter, lässt sich der ungenutzte Rest nicht auf ein Geschwister übertragen, dessen Kosten über der Grenze liegen. Bei der direkten Bundessteuer sind es CHF 25'800 pro Kind.
Kann ich die Mahlzeiten in der Kita abziehen?
Nein. Abziehbar ist die Betreuung, nicht der Lebensunterhalt des Kindes. Die Wegleitung des Bundes und jene von Bern, Luzern, Schwyz, Solothurn und Zug nennen die Verpflegung ausdrücklich. Zug rechnet pauschal 10 % des Rechnungsbetrags als nicht abziehbar, wenn die Rechnung Betreuung und Verpflegung nicht getrennt ausweist.
Müssen bei Ehepaaren beide arbeiten?
In der Regel ja. Die Kosten müssen daraus entstehen, dass die Eltern wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit nicht selbst betreuen können. Aargau und Zug verlangen bei Ehepaaren ausdrücklich, dass das für beide Elternteile zutrifft. Bei der direkten Bundessteuer zählt Betreuung ausserhalb der Arbeits- oder Ausbildungszeit nicht.
Was gilt, wenn die Gemeinde den Kita-Platz subventioniert?
Abziehbar ist nur, was Sie selbst bezahlt haben. Aargau, Schwyz und Zug halten ausdrücklich fest, dass Beiträge der Gemeinde oder des Kantons von den Kosten abgezogen werden. Massgebend ist also der Betrag, der nach der Subvention auf Ihrer Rechnung bleibt, und dafür braucht es die Belege.

Behalten Sie Ihre Abzüge im Blick

TaxWize liest Ihre Belege, weist auf möglicherweise relevante Abzüge hin und bereitet Ihre Steuererklärung fürs Einreichen vor. CHF 39 pro Steuererklärung und Steuerjahr.

TaxWize entdecken