
Perspektiven
Prüft eine KI meine Steuererklärung? Was die Kantone 2026 dazu schreiben
In Solothurn kann ein System aus Regeln und maschinellem Lernen eine Veranlagung automatisiert auslösen. Schwyz beschreibt, wo die Grenzen liegen. Ein Überblick.
Veröffentlicht am 17.09.2026 · 6 Min. Lesezeit
Das hängt vom Kanton ab. Von den sieben Kantonen, die TaxWize abdeckt, beschreibt bisher nur einer den Einsatz eines solchen Systems in seiner Wegleitung 2025: der Kanton Solothurn. Dort kann ein System aus festen Regeln und maschinellem Lernen abschätzen, ob das Steueramt Ihre Steuererklärung genauer prüfen muss. Ist das nicht nötig, erfolgt die Veranlagung automatisiert, und die Verfügung weist das aus. Die Veranlagung ist der Entscheid, mit dem das Steueramt Ihr steuerbares Einkommen und Ihre Steuer festsetzt.
Ein zweiter Kanton hat aufgeschrieben, was KI im Steueramt heute leisten kann und was nicht. Der Schwyzer Regierungsrat hält in seinem Beschluss vom 01.09.2026 fest, dass KI nach heutigem Stand der Technik nur unterstützen kann (Daten plausibilisieren, Auffälligkeiten erkennen). Zahlen und Belege selbst steuerlich beurteilen oder korrigieren kann sie laut Regierungsrat nicht.
Wie ein solches System sortiert
Auf der Sortieranlage eines Obstbetriebs rollen Äpfel über ein Band. Die Anlage schneidet keinen auf und kostet keinen. Sie legt nur fest, welche Äpfel durchlaufen und welche jemand in die Hand nimmt.
Ähnlich beschreibt der Schwyzer Regierungsrat die Technik, und zwar in zwei Stufen. Die erste arbeitet mit festen Regeln. Ein Modul der Veranlagungssoftware NEST vergleicht die deklarierten Beträge mit vordefinierten Prüfwerten und zeigt Abweichungen an. Je nach Umfang der Abweichung prüft das Steueramt den Fall vertieft, nur in wesentlichen Punkten oder gar nicht weiter. In Schwyz ist diese Regelprüfung seit der Steuerperiode 2007 im Einsatz.
Die zweite Stufe ist das, was heute KI heisst. Ein lernendes Modul sucht auf der Basis statistischer Wahrscheinlichkeiten nach Mustern in den eingereichten Steuererklärungen (auch in denen früherer Steuerperioden). Auch dieses Modul zeigt an, welche Fälle ein Mensch näher prüfen sollte, und es kommt erst nach der Regelprüfung zum Einsatz. Schwyz sieht den Einsatz eines solchen KI-Moduls vor.
Den Unterschied zwischen den beiden Stufen benennt der Regierungsrat so: Die klassische Automatisierung beruht auf klar definierten Regeln und liefert zuverlässige Ergebnisse. Ein lernendes System arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten, und dieselbe Eingabe kann unterschiedliche Ergebnisse liefern.
Was in Solothurn gilt
Die Solothurner Wegleitung beschreibt in wenigen Sätzen auch, worauf sich das System stützt: auf Ihre eingereichte Steuererklärung, auf vorhandene Deklarations- und Veranlagungsdaten aus dem Kanton und auf einen Kriterienkatalog des Steueramts. Daraus erstellt es eine Prognose, ob eine weitergehende Untersuchung nötig ist.
Für Sie zählt vor allem der Schlusssatz der Passage: Verfügungen, die mithilfe des Systems entstehen, werden entsprechend ausgewiesen. Wie der Vermerk lautet, zeigt die Wegleitung nicht.
Zum Vergleich ein Kanton ausserhalb dieser sieben: Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat im Juni 2026 eine Änderung des Steuergesetzes vorgelegt, um ein lernendes System in seine Veranlagungssoftware einzubinden. Es soll ab 2027 für die Steuerperiode 2026 laufen, ausschliesslich auf kantonalen Servern, und komplexere Steuererklärungen würden weiterhin von Hand bearbeitet. Als Beispiele für Kantone, in denen ein solches System bereits im Einsatz ist, nennt Basel-Stadt Solothurn, Obwalden und Nidwalden.
Die sieben Kantone im Überblick
Ich habe die Wegleitungen 2025 aller sieben Kantone, also ihre Anleitungen zur Steuererklärung, nach einem Hinweis auf algorithmische oder lernende Systeme durchsucht.
| Kanton | Was der Kanton dazu publiziert |
|---|---|
| Solothurn | Wegleitung 2025: Veranlagung auch mit einem System aus Regeln und maschinellem Lernen; automatisiert, wenn keine weitergehende Untersuchung nötig ist; solche Verfügungen werden ausgewiesen |
| Schwyz | Regierungsrat, 01.09.2026: Regelprüfung im Einsatz, Einsatz eines KI-Moduls vorgesehen. Wegleitung 2025 ohne Hinweis |
| Aargau, Zürich, Luzern, Zug, Bern | Wegleitung 2025 ohne Hinweis |
Ein fehlender Hinweis heisst nicht, dass in diesen Kantonen nichts automatisiert ist. Er heisst nur, dass die Wegleitung es nicht beschreibt.
Was Sie mit einer automatisierten Veranlagung tun können
Gegen eine Veranlagungsverfügung können Sie innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich Einsprache erheben, die Veranlagung also beim Steueramt anfechten. So steht es im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz, und beide Bestimmungen unterscheiden nicht danach, wie eine Verfügung entstanden ist. Basel-Stadt schreibt zu seinem geplanten System ausdrücklich, dass eine Einsprache die Prüfung durch Mitarbeitende der Steuerverwaltung erwirkt. Die Solothurner Wegleitung sagt dazu an dieser Stelle nichts.
Eine Einsprache öffnet allerdings den ganzen Fall. Das Steueramt kann dabei alle Steuerfaktoren neu festsetzen, nach Anhörung auch zu Ihrem Nachteil. Wie die 30 Tage gezählt werden, steht im Beitrag zur Ermessensveranlagung und Einsprache.
Ich würde eine automatisiert erstellte Verfügung genau so lesen wie jede andere: Betrag für Betrag neben der eingereichten Erklärung. Ob sich eine Einsprache lohnt, hängt davon ab, was abweicht und warum.
Warum Schwyz vorsichtig ist
Der Schwyzer Regierungsrat begründet seine Zurückhaltung ausführlich, und drei seiner Gründe betreffen jede steuerpflichtige Person direkt.
Der erste ist die Kontrolle. Ein lernendes System dokumentiert laut Regierungsrat üblicherweise nicht nachvollziehbar, wie es zu einem Ergebnis kommt. Für eine möglichst gesetzeskonforme Veranlagung brauche es deshalb vorerst eine Überprüfung der KI-Ergebnisse durch Menschen, im Beschluss «human in the loop» genannt.
Der zweite ist das Steuergeheimnis. Um zu lernen, braucht ein solches System sehr viele Steuerdaten, und diese Daten sind geschützt. Das schränkt extern betriebene KI laut Regierungsrat stark ein. Infrage kämen nur Anbieter mit höchsten Datenschutzstandards oder verwaltungsinterne Lösungen, die einen Datentransfer von vornherein ausschliessen.
Der dritte ist das Legalitätsprinzip. Eine KI, die selbständig veranlagt, braucht nach Ansicht des Regierungsrats eine ausdrückliche Grundlage im Gesetz, und die bestehenden Bestimmungen über automatisierte Verfahren genügen dafür nicht. Schwyz will mit der nächsten Revision des Steuergesetzes eine Bestimmung zum KI-Einsatz aufnehmen. Über das Solothurner System urteilt der Beschluss nicht.
Bei TaxWize sind Regel und KI getrennt: Die Steuerberechnung ist ein festes Regelwerk, das bei gleichen Angaben dieselbe Zahl liefert. Das Auslesen der hochgeladenen Dokumente nutzt KI, und jeder Wert, den die KI ausliest, lässt sich prüfen und korrigieren.
Was politisch offen bleibt
Die Schwyzer Antwort geht auf ein Postulat zurück, einen Prüfauftrag an die Regierung, eingereicht von Kantonsrat Dr. Thomas Grieder und 15 Mitunterzeichnern. Die Postulanten verweisen auf den Mehraufwand, den die Individualbesteuerung der Steuerverwaltung bringt, und wollen prüfen lassen, wie KI Abläufe automatisieren und Mitarbeitende von repetitiven Aufgaben entlasten kann.
Grundsätzlich befürwortet der Regierungsrat KI-Modelle, sofern sie robust, genau, transparent und nachvollziehbar sind, eine gesetzliche Grundlage haben und die Informationssicherheit gewährleistet ist. Er teilt aber die Einschätzung nicht, dass sich schon heute ein grosser Teil der Arbeit zusätzlich mit KI erledigen liesse, und beantragt dem Kantonsrat, das Postulat nicht erheblich zu erklären. Für die Jahre ab 2032 erwartet er wenig Entlastung durch KI, weil für die neuen individuellen Steuererklärungen erst eine verlässliche Datenbasis entstehen muss.
Eine Bemerkung reicht über Schwyz hinaus. Je einheitlicher der Steuerprozess, desto mehr lasse sich automatisieren, schreibt der Regierungsrat, und das setze die politische Bereitschaft zu mehr Standardisierung voraus, etwa zu weniger Abzügen. Zu welchen Vereinfachungen der Gesetzgeber bereit ist, sei politisch zu klären. Über das Postulat entscheidet der Kantonsrat.
Quellen
- Kanton Solothurn, Steueramt, «Wegleitung zur Steuererklärung 2025», Abschnitt «Veranlagung mit Hilfe von algorithmischen Systemen»: https://so.ch/fileadmin/internet/fd/fd-ksta/pdf/np/ste/2025_ordentlich/120_Wegl_NP_SO_2025_HA_DEF_bf.pdf (gelesen 17.09.2026)
- Regierungsrat des Kantons Schwyz, Beschluss Nr. 627/2026 vom 01.09.2026, «Postulat P 6/26: Förderung der Digitalisierung in der Steuerverwaltung, Beantwortung»: https://www.sz.ch/public/upload/assets/93899/P_6_26_F%C3%B6rderung_Digitalisierung_Steuerverwaltung.pdf (gelesen 17.09.2026)
- Kanton Schwyz, Medienmitteilung «Digitalisierung und Einsatz von KI in der Steuerverwaltung», 10.09.2026: https://www.sz.ch/kanton/medien-und-datenschutz/medienmitteilungen/detailseite.html/10392/news/25957 (gelesen 17.09.2026)
- Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Medienmitteilung «Algorithmische Systeme sollen Veranlagungsarbeit der Steuerverwaltung unterstützen», 16.06.2026: https://www.bs.ch/medienmitteilungen/2026-algorithmische-systeme-sollen-veranlagungsarbeit-der-steuerverwaltung-unterstuetzen (gelesen 17.09.2026)
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11), Art. 132 Abs. 1 und Art. 135 Abs. 1, Stand 01.01.2026: https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1991/1184_1184_1184/20260101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1991-1184_1184_1184-20260101-de-pdf-a.pdf (gelesen 17.09.2026)
- Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14), Art. 48 Abs. 1 und 4, Stand 01.01.2025: https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1991/1256_1256_1256/20250101/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1991-1256_1256_1256-20250101-de-html-1.html (gelesen 17.09.2026)
- Kanton Aargau, «Wegleitung zur Steuererklärung 2025»: https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/dfr/dokumente/steuern/natuerliche-personen/steuererklaerung/wegleitung-zur-steuererkl-rung-2025-kanton-aargau.pdf (durchsucht 17.09.2026)
- Kanton Zürich, «Wegleitung zur Steuererklärung 2025»: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/steuern-finanzen/steuern/natuerlichepersonen/2025/est-wegleitungen/305_Wegleitung_ZH_2025_HA%20bf%20DEF.pdf (durchsucht 17.09.2026)
- Kanton Luzern, «Wegleitung zur Steuererklärung 2025»: https://steuern.lu.ch/-/media/Steuern/Dokumente/Steuerformulare/2025/Wegleitung930109LU2025VA.pdf (durchsucht 17.09.2026)
- Kanton Zug, «Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen 2025»: https://cdn.zg.ch/dam/jcr:17c572af-908f-43a5-96b0-0fd25983f924/Wegleitung_2025_StKtZug_A4_20251119.pdf (durchsucht 17.09.2026)
- Kanton Bern, Steuerverwaltung, «Wegleitung Natürliche Personen 2025»: https://www.wegleitung.sv.fin.be.ch/content/dam/sv_fin/dokumente/de/wegleitungen/2025/wl_natuerliche-personen_2025_de.pdf (durchsucht 17.09.2026)
- Kanton Schwyz, «Wegleitung zur Steuererklärung 2025»: https://www.sz.ch/public/upload/assets/84900/Wegleitung_zur_Steuererklaerung_2025.pdf (durchsucht 17.09.2026)
Häufige Fragen
- Entscheidet im Steueramt eine KI über meine Steuererklärung?
- Das hängt vom Kanton ab. Im Kanton Solothurn kann ein System aus festen Regeln und maschinellem Lernen abschätzen, ob eine Erklärung genauer untersucht werden muss. Ist das nicht nötig, erfolgt die Veranlagung automatisiert. Der Schwyzer Regierungsrat hält fest, dass KI nach heutigem Stand der Technik nur unterstützen kann und Zahlen und Belege nicht selbst steuerlich beurteilt.
- Woran erkenne ich eine automatisierte Veranlagung?
- Im Kanton Solothurn an der Verfügung selbst: Laut Wegleitung 2025 werden Veranlagungsverfügungen, die mithilfe des algorithmischen Systems entstehen, entsprechend ausgewiesen. Wie der Vermerk lautet, steht dort nicht. Die Wegleitungen 2025 von Aargau, Zürich, Luzern, Zug, Bern und Schwyz enthalten keinen Hinweis auf ein solches System. Das heisst nicht, dass dort nichts automatisiert ist; die Wegleitungen beschreiben es nur nicht.
- Kann ich gegen eine automatisierte Veranlagung Einsprache erheben?
- Ja. Gegen eine Veranlagungsverfügung ist innert 30 Tagen nach Zustellung eine schriftliche Einsprache möglich. Basel-Stadt schreibt zu seinem geplanten System ausdrücklich, dass eine Einsprache die Prüfung durch Mitarbeitende der Steuerverwaltung erwirkt. Im Einspracheverfahren kann das Steueramt alle Steuerfaktoren neu festsetzen, auch zu Ihrem Nachteil. Ob sich eine Einsprache lohnt, hängt davon ab, was abweicht.
- Gehen meine Steuerdaten dafür an externe KI-Anbieter?
- Basel-Stadt hält fest, dass sein geplantes System ausschliesslich auf kantonalen Servern läuft. Schwyz schreibt, das Steuergeheimnis schränke extern betriebene KI stark ein und verlange Anbieter mit höchsten Datenschutzstandards oder verwaltungsinterne Lösungen ohne Datentransfer. Wo das Solothurner System betrieben wird, sagt die Wegleitung nicht.
- Welche Kantone setzen KI bei der Veranlagung ein?
- Basel-Stadt nennt als Beispiele Solothurn, Obwalden und Nidwalden, wo ein solches System bereits im Einsatz ist, und plant es selbst ab 2027 für die Steuerperiode 2026. In Schwyz ist der Einsatz eines KI-Moduls vorgesehen. Von den sieben Kantonen, die TaxWize abdeckt, beschreibt nur Solothurn den Einsatz in seiner Wegleitung 2025. Ob die übrigen ein solches System nutzen, sagen ihre Wegleitungen nicht.
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